In der Presse #29
Jüdische Gemeinschaft 26. Januar 2006

Willems: Paraphierung des neuen Vertrages macht den Weg für positive Entwicklung frei

Am Abend des 25. Januar 2005 haben der Landesverband der Jüdischen Gemeinden Sachsen-Anhalts sowie die Jüdischen Gemeinden zu Magdeburg und zu Dessau sowie die Synagogengemeinde zu Halle den neu ausgehandelten Staatsvertrag zwischen der Jüdischen Gemeinschaft und dem Land Sachsen-Anhalt paraphiert. Dieser Termin kam auf Bitten der Vertragspartner kurzfristig zustande. Die Jüdische Gemeinde zu Halle hatte keinen Vertreter entsandt. Sie wurde unmittelbar nach der Paraphierung durch das Kultusministerium unterrichtet und eingeladen, sich sowohl im eigenen Interesse als auch im Interesse der positiven Entwicklung der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt diesem Schritt kurzfristig anzuschließen.

Das Kultusministerium wird alle erforderlichen Maßnahmen für eine schnellstmögliche Inkraftsetzung des neuen Vertrages einleiten, um dem erklärten Willen der Vertragspartner, die Beziehungen zum Land auf Basis des neuen Vertrages künftig zu regeln, zu entsprechen. Dieser Vertrag wird den Vertrag vom 23.03.1994 zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Jüdischen Gemeinschaft Sachsen-Anhalt ersetzen. Staatssekretär Willems begrüßte, dass nunmehr auch Konsens bezüglich eines Prüfrechtes des Landesrechnungshofes erzielt worden ist. „Damit wurde eine entscheidende Hürde aus dem Weg geräumt“, erklärte Staatssekretär Willems. Im übrigen müssen die Gemeinden und der Landesverband jährlich Geschäftsberichte und aussagefähige Haushalts- und Stellenpläne vorlegen.

Weiterhin ist nunmehr ein Schlüssel zur Mittelverteilung des Landeszuschusses verbindlich festgelegt: Jede anspruchsberechtigte Gemeinde erhält einen Sockelbetrag von 5% des Landeszuschusses. Die weiteren Mittel werden im Wege der Prokopfberechnung verteilt, nachdem der Zentralrat der Juden in Deutschland die Mitgliederzahlen der Gemeinden bestätigt hat. Außerdem sind Kriterien für Anspruchsleistungen aus den Staatsleistungen für neue Gemeinden verbindlich geregelt, wie z.B. fünf Jahre Bestand, eine Mindestzahl von 50 Mitgliedern und ein lebendiges religiöses Gemeindeleben. Über die Notwendigkeit dieser Neuregelungen bestand Einigkeit. Willems resümierte: „Es geht nunmehr darum, diesen Vertrag mit Leben zu erfüllen und ein neues Kapitel der Beziehungen zwischen dem Land und der Jüdischen Gemeinschaft aufzuschlagen.“

Quelle:
Kultusministerium Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 021/2006

 

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