In der Presse #17

Zwischenstation
Zentralrat will
Verfassungsbeschwerde

21. Juli 2005

Die liberale Synagogengemeinde in Halle hat den Rechtsstreit mit dem Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt um die Verteilung  von Staatsgeldern gewonnen. Die Beschwerde des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt gegen die Nichtzulassung der Revision ist vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen worden, teilte eine Justizsprecherin in Leipzig mit.

Der Vorsitzende der liberalen Gemeinde, Karl Sommer, wertet das Urteil als "großen Erfolg". Er sieht darin die Anerkennung als jüdische Gemeinde. Sie Synagogengemeinde fordere jetzt neben monatlichen Zahlungen vom Landesverband insgesamt zwei Millionen Euro, die ihr nach eigener Auffassung seit ihrer Gründung 1996 anteilig zustehen. Die Gemeinde beruft sich auf das Urteil  des Oberverwaltungsgerichts vom 11. November 2004, nach dem ihr ein Anspruch auf staatliche Förderung zusteht. Die Aufnahme der Gemeinde in die World Union for Progressive Judaism sah das Gericht als ausreichend an, um die Synagogengemeinde als jüdische Gemeinschaft anzuerkennen. Das Gericht stützte sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht, das 2002 staatlichen Richtern zugestanden hatten, über die Zugehörigkeit einer Gemeinde zu einer Religionsgemeinschaft zu entscheiden.

"Das darf das Gericht nicht", sagt der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer. "Wir werden daher gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Verfassungsbeschwerde einlegen, um zu überprüfen, ob ein weltliches Gericht in religiösen Fragen entscheiden darf." Mit dem jetzigen Urteil könnte sich fast jeder Verein in Bezugnahme auf irgendeine jüdische Institution jüdische Gemeinde nennen und staatliche Gelder einfordern. "Statt dessen", sagt Kramer, "soll die Deutsche Rabbinerkonferenz entscheiden, ob ein Gebilde sich jüdische Gemeinde nennen darf." In bezug auf die liberale Gemeinde in Halle sei man bereit, einen Pauschalbetrag zu zahlen. "Allerdings brauchen wir als Grundlage eine Liste der Mitglieder", sagt Kramer. Schließlich müsse man sich an einen Verteilungsschlüssel halten, nach dem alle Gemeinden anteilig berücksichtigt werden könnten.

Quelle:
Jüdische Allgemeine vom 21. Juli 2005


 

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