TABULA PUBLICA

Der Landesreformjuden in Sachsen-Anhalt

Eine traurige Bekanntmachung

 

15. März 2015

nach dem jüdischen Kalender der

24. Adar 5775

Am heutigen Tag rief der Sohn einer am vergangenen Donnerstag verstorbenen Frau an, die, wie er angab, viele Jahre lang die (seit 1996 orthodoxe) Jüdische Gemeinde zu Halle besucht hatte. Die Dokumente der jüdischen Mutter der Verstorbenen sind im letzten Krieg verschollen.

Der Sohn bemühte sich um ein Begräbnis auf dem halleschen jüdischen Friedhof. VERGEBENS. Denn weil für die Verstorbene keine jüdischen Ausweise vorgelegt werden können, wird ihre Beerdigung auf dem einst den Reformjuden gehörenden und von diesen auch bezahlten Friedhof von den Landesverbandsfunktionären verweigert.

Der Sohn der Verstorbenen rief in der Synagogengemeinde Halle an und bat um Hilfe.

Wie kann die Synagogengemeinde, die im Bundesland Sachsen-Anhalt nahezu rechtlos ist, diesem leidenden Menschen helfen. Nicht einmal die Verstorbenen aus der Synagogengemeinde dürfen auf einem jüdischen Friedhof bestattet werden. Mit Hilfe einer Reihe bösartiger Schikanen verstehen es die jetzigen Friedhofs-Verwalter, dies wirksam und unter höchstem Schutz, zu verschleppen. Auch wurde im Jahr 2002 ein Landes-Friedhofsgesetz geschaffen, das verhindert, dass die Landesreformjuden einen eigenen Friedhof erhalten. Danach dürfen nämlich nur Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsrechten eigene Begräbnisstätten unterhalten. Da aber Reformjuden in Sachsen-Anhalt Körperschaftsrechte grundsätzlich verweigert werden, können auch deren Verstorbene nicht in jüdisch geweihter Erde bestattet werden.

War dies in den bösen Zeiten zwischen 1933 und 1990 auch schon so ?

Oder wird in Sachsen-Anhalt selektiert zwischen Repräsentationsjuden und unnötigen Landesjuden ?

Ist die Verweigerung der Bestattung jüdischer Verstorbener auf dem Jüdischen Friedhof nur ein sachsen-anhaltinisches Phänomen ?