01. August 2016
nach dem jüdischen Kalender der
26. Tamus 5776

Reformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts

 

Bibelzitat des Monats :

Jes 5,7

Er hoffte auf Rechtsspruch

stattdessen erhielt er Rechtsbruch,

und er hoffte auf Gerechtigkeit,

doch der Rechtlose schreit um Hilfe.

Jes. 31

Die aber, die dem Herrn vertrauen,

schöpfen neue Kraft.

Sie bekommen Flügel wie Adler.

Sie laufen und werden nicht müde.

Sie gehen und werden nicht matt.

 

Vom Ausbleiben und dem Erscheinen der Gerechtigkeit

In welchem Land gilt Gerechtigkeit für jedermann?

In Sachsen-Anhalt?
Seit wann?

Vielleicht seit Juli 2016; erstmalig wurde hier ohne Ansehen der Person geurteilt und ein zu Unrecht angegriffener, wirtschaftlich benachteiliger Verfolgter, aus der Reformjudengemeinschaft frei gesprochen.

Doch zum Jubeln ist es zu früh; denn der unterlegene Provokateur rief die nächste Instanz an. Soviel Gerechtigkeit auf einmal ist für jene, die sich so schön mit der Ungerchtigkeit eingelebt hatten, unerträglich.

Mal sehen, wie weit die Instanz des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt sich von lokalpatriotischer political correctness freizumachen imstande ist, und Reformjuden gegenüber die allgemein gültigen Grundsätze von Gesetz, Glaubensfreiheit, Parität und Neutralität anzuwenden imstande ist. Denn wie leicht sind diese im Schein-Präjudiz-Konvolut-Nebel von Verordnungen, Grundsatzurteilen und sonstigen legalen Hilfsrechtsbeugungsmechanismen so hinzubiegen, dass der zu Verurteilende zugeknebelt werden kann. Auch und besonders, wenn er unschuldig ist. Kontrolliert wer die Justiz?

Die widerlichsten Tricks, Gerechtigkeit abzuwürgen, sieht der wehrlose Bürger darin:

1. Dem Mittellosen Prozeßkostenhilfe zu verweigern, insbesondere, wenn ein Armer vor ein Landgericht zitiert wird. Hier ist nämlich ein Anwalt vorgeschrieben, der viel Geld kostet, über das der Arme nicht verfügt. Er kann sich nicht verteidigen. So wird gegen ihn scheinlegale Rechtsverweigerung praktiziert.

2. Vor dem Amtsgericht kann sich ein Armer selbst verteidigen, er muss nicht zwingend einen für ihn unbezahlbar teueren Rechtsanwalt beauftragen.

Jedoch: Rechtsverweigerung wird bewirkt, wenn das angerufene Amts- oder Verwaltungs-Gericht ungefragt den Streitwert über 5.000 € anhebt, so dass das Land- oder Oberverwaltungs-Gericht zuständig wird, das ausschließlich nur von Rechtsanwälten bedient werden darf und dazu das Gericht dem Rechtssuchenden noch Prozeßkostenhilfe verweigert.

Ein perfider Auswuchs stellt sich, wenn der Arme dazu außerdem die nunmehr gegen seinen ausdrücklichen Willen weit angehobenen Gerichts- und Anwaltskosten des Verklagten, der überhaupt nichts zu tun hatte, mit tragen muss. Viele Beispiele hierzu können zitiert werden.

3.

Besonders arglistig-rechtswidrig empfindet sich der mittellose Rechtssuchende misshandelt, wenn er einen Prozeßkostenhilfeantrag stellt und klar formuliert, dass der Prozeß nicht geführt wird und der Prozeßkostenhilfeantrag verworfen wird, das Gericht sich jedoch nicht um diese Klausel schert und den Prozeßkostenhilfeantrag von sich aus zur Klage umwandelt, dazu den Streitwert auf eine Unsumme anhebt und so den Rechtssuchenden wirtschaftlich ruiniert. Beschwerden gegen solche Willkür sind sinnlos. Die einzige Justizinstanz, die der Rechtssuchende danach kennenlernt, ist der Gerichtsvollzieher, der ihn aufsuchen wird, um die Gerichts-kosten FÜR NICHTS und die Gegenpartei-Anwaltskosten für GAR NICHTS einzupfänden. Viele Beispiele hierzu können zitiert werden.

Doch: Das Landgericht Halle hat erstmalig einem verarmten reformjüdischen Altersrentner, der von einem Berufs-Juden-Funktionär aus dem Kreis der ehemaligen hiesigen Besatzungsmacht verklagt wurde, frei gesprochen.

 

Nur Glück oder gar ein Quantensprung?

 

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