01. April 2019
nach dem jüdischen Kalender der
25. Adar II 5779

Reformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts

 

Unser Bibelspruch des Monats :

Das Buch Ezechiel,

aus dem Kapitel 22

Das Wort des HERRN erging an mich, Ezechiel:

Menschensohn, Ezechiel, sag zu diesem Land: Du bist ein Land, das nicht geschützt und verschont ist, am Tag des Zorns. Mitten im Land sind seine Fürsten wie brüllende Löwen, die auf Beute aus sind. Sie fressen Menschen, nehmen Schätze und Kostbarkeiten an sich und machen viele Frauen im Land zu Witwen.* Die Priester im Land vergewaltigen mein Gesetz. Sie entweihen, was mir heilig ist. ** Zwischen heilig und nicht heilig machen sie keinen Unterschied. Sie belehren niemand mehr über unrein und rein und vor meinen Sabbat-Tagen verschließen sie die Augen. **

So werde ICH mitten unter ihnen entweiht. Mitten in diesem Land sind seine Beamten wie Wölfe, die auf Beute aus sind. Sie vergießen Blut und richten Menschenleben zugrunde, um Gewinn zu machen.* Des Landes Propheten aber vertuschen dies, sie übertünchen alles Böse. Des Landes Propheten orakeln nichtige Visionen und verkünden falsche Probezeihungen, sie lügen dreist, dass so GOTT, der HERR spricht, obwohl der HERR gar nicht gesprochen hat.**

Die Bürger dieses Landes erpressen und rauben. Sie beuten die Schwachen und Armen aus und erpressen die Fremden gegen jedes Recht. ***

Da suchte ICH unter ihnen einen Helden, der das Land in Schutz nimmt und MIR entgegentritt, damit ICH dieses Land nicht vernichten muss. ICH fand keinen. ****

Darum schütte ICH MEINEN Groll über dieses Land aus. ICH vernichte es im Feuer MEINES Zorns. Sein Verhalten lasse ICH auf seine Bewohner zurückfallen

- SPRUCH GOTTES, DES HERRN -.

Änderte sich bis zum heutigen Tag etwas am Dilemma?

Die Reformjuden warten immer noch geduldig darauf.

Denn:

*           Siehe exemplarisch Dossier "Ehrend" und die Reaktion darauf:

Pogromartige Justiz-Aktionen gegen die Synagogengemeinde Halle und deren Vorsitzenden, durchgewunken vom Amtsgericht Halle zu Aktenzeichen 396 Gs 426 Js 2310/12 (20/14)]. Dies auf Anordnung der Landesregierungs-Judenbeauftragten, die sich aber Juden-Referenten nennen, um nicht an nationalsozialistische Titel zu erinnern,

                und

                die daraufhin erfolgten Strafanzeigen gegen diese Judenbeauftragten zu Az. 426 Js 5976/16.

                              

**         Siehe exemplarisch Diebstahl der Thorarolle und permanente Verleugnung und Verleumdung der Reformjuden in Sachsen-Anhalt

                Strafanzeige wegen Diebstahl einer Thorarolle zu Az.: 426 Js 39682/10/20

           

***        Siehe alle Entscheidungen, die den Reformjuden in Sachsen-Anhalt von höchsten Gerichten rechtsverweigernd aufgezwungen werden. Exemplarisch dafür stehen:

               

                Urteile des Landesverfassungsgerichts vom 15.01.2013. Az. LVG 1/12 und LVG 2/12

                "Lex Geldbriefträger I" (Tenor: Unter Missachtung des Rückwirkungsverbots wird beschlossen: Es ist verfassungswidrig, wenn ein juden-orthodoxer Verband (gemeint ist der Landesverband "Jüdische Gemeinden Sachsen-Anhalt", folgend kurz ROLV) einer reformjüdischen Gemeinde die Staatsleistung ausbezahlt (Entscheidung zum Nachteil der Reformjuden, die die Ausbezahlung der ihr unterschlagenen Staatsleistung gegen den ROLV einklagte, die Klage der Reformjuden wurde    abgewiesen).

                Und nun:

                Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 04.09.2017 zu Az. LSA: AR-LVG 1/17 "Lex Geldbriefträger II." (Tenor: Es ist verfassungskonform, dass ein juden-orthodoxer Verband (der ROLV) einer reformjüdischen Gemeinde die Staatsleistung ausbezahlt (eine Entscheidung zum Nachteil der Reformjuden, die die Ausbezahlung der ihr unterschlagenen Staatsleistung nunmehr von der Landesregierung einklagte, die Klage wurde scheinbegründet aus formalistischen Gründen abgewiesen, Az. VG 7 A 154/13 MD & 7 B 613/14 MD)

****       Rhetorische Frage: Welcher von den sich selbst wählenden, aus Staatsgeldern sich mit enormen Gehältern und Spesenquoten ausstattenden Judenfunktionären sollte diesem Anspruch genügen. Siehe Dossier "Ehrend".

Zum Nachdenken:

Der Bundestagsabgeordnete der CDU, Herr Christoph Bernstiel, besuchte die Synagogengemeinde Halle Ende vergangenen Jahres. Im "Notabene" wurde darüber berichtet.

Nunmher informierte er, dass er mit dem Zentralrat der Juden darüber übereingekommen ist, dass die Synagogengemeide nochmals ihre Mitgliederlisten dem Geschäftsführer des Zentralrats zusendet, damit dieser korrekt und religionstolerant die Mitgliederzahlen der Synagogengemeinde bestätigt. Die Synagogengemeinde reagierte unverzüglich. Siehe Anschreiben. Dies, obgleich es nach dem deutschen Grundgesetz Artikel 4 untersagt ist, Personen nach deren Religionsbekenntnis auszufragen; da die Bekenntnisfreiheit ist unverletzbar ist (leider gilt dies nicht für die Reformjudengemeinschaft in Sachsen-Anhalt).

Was wird wohl aus der neuerlichen Festlegung des Zentralrats werden? Wird diese den ersten Schritt zum langersehnten Frieden für die Synagogengemeinde ergeben oder auch wieder nur eine weitere Verlägerung des Dilemmas?

Warten wir es ab.

Zitatabschrift des Schreibens an den Bundestagsabgeordnete der CDU, Herrn Christoph Bernstiel, und an den Geschäftsführer des Zentralrats der Juden, Herrn Daniel Botmann:

 

Synagogengemeinde zu Halle e. V.

Hansastrasse 7 A          *         D - 06118 Halle

Telefon 0049-345-5220272 * FAX 0049-345-5220276 Mitglied im Bundesverband der Juden i n Deutschland

Synagogengemeinde zu Halle e.V., Hansastrasse 7a , D-06118 Halle

Wiedergründung 26.07.1996
Zentralregister Stendal 1488
Vorsitzender: Karl Sommer

Halle, den     14.03.2019

Herrn

Christoph Bernstiel MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin

Per Email

und

Zentralrat der Juden in Deutschland Herrn Geschäftsführer Daniel Botmann Tucholskystrasse 9

10117 Berlin

Per Email

Hochverehrter Herr Bundestagsabgeordneter Bernstiel, hochverehrter Herr Geschäftsführer Botmann,

sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

vielen Dank für Ihr Telefonat am gestrigen Abend, von Ihrem Mitarbeiter Herrn Kleinhaus. Ich kam gerade aus der Augenklinik.

Gern, sehr geehrter Herr Abgeordneter Bernstiel, befolge ich Ihren Vorschlag, Herrn Geschäftsführer des Zentralrats der Juden (Zentralrat), Daniel Botmann, nochmals die Mitgliederliste der Synagogengemeinde zu Halle e.V. (Synagogengemeinde) zuzusenden. Leider kann die Synagogengemeinde keine Bürokraft mehr bezahlen und ich bin nahezu blind, gehbehindert und schwerhörig. Auch kann ich die Vorstandschaft nicht abgeben, weil niemand in unserer Gemeinde den Mut besitzt, die damit verbundene Verantwortung zu übernehmen. Sie befürchten wohl auch, nunmehr Opfer der Willkürmaßnahmen zu sein, der die Synagogengemeinde bislang ununterbrochen ausgesetzt ist.

Zur Mitgliederliste:

1

Das Erste Freie Deutsche Beth-Din prüfte anhand der Personalunterlagen und Judentumszugehörigkeitsurkunden die Mitglieder der Synagogengemeinde. Fernerhin nochmals im Herbst vergangenen Jahres die Mitgliederzahlen der Synagogenge­meinde, letzteres Testat ist beigefügt. - Anlage -.

Das Verwaltungsgericht Halle schob die Aufgabe, die Mitgliederzahlen der Synagogengemeinde zu bestätigen, an das Verwaltungsgericht Berlin ab, verbunden mit einer Klage der Synagogengemeinde gegen den Zentralrat. Dies, obgleich die Synagogengemeinde doch nur die korrekte Mitgliederzahlenbestätigung erreichen wollte und keine Klage gegen den Zentralrat, gegen den sie doch gar keine Chance hat. Das Verwaltungsgericht Halle übergab die fünf prall gefüllten Leitzordner mit den Personalunterlagen der Mitglieder der Synagogengemeinde Halle an das Verwaltungs­gericht Berlin ab. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte, dass die Unterlagen dort eingetroffen sind. Der Zentralrat ließ durch sein Anwaltsbüro die Akten prüfen.

Sofern Herr Geschäftsführer Botmann diese Beiakten einsehen möchte, bitten und beantragen wir, dies im Verwaltungsgericht Berlin zu erledigen. Wir sind hier nämlich sowohl finanziell wie insbesondere körperlich nicht mehr imstande, den Aktenberg nochmals zu kopieren und nochmals zu versenden. Dies, zumal der Zentralrat schon dreimal die Akten zugestellt bekommen hatte und diese dort irgendwie verloren gegangen sind. Dazu befürchten wir sehr, dass diese Akten in die Hände der russisch-jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt gelangen, die dann unsere Mitglieder heimsuchen, auch wenn dies bestritten wird. Leider ist es aber so. Auch besteht bei Einsicht im Verwaltungsgericht kein Verlorengehen dieser Akten mehr.

Es dürfte auch zweifelsfrei sein, dass jemand, der einmal Jude war, dies auch bleiben wird, so dass auf eine jährlich erneute Judentumszugehörigkeitsurkunde verzichtet werden kann. Dis insbesondere nach dem Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts wonach Jude ist, wer sich zum Judentum bekennt und Mitglied einer jüdischen Gemeinde geworden ist.

Der Herr Ex-Generalsekretär, Stephen J. Kramer, hatte doch unsere Mitgliederlisten anfänglich korrekt bestätigt. Erst als die russisch-jüdisch-sachsenanhaltinischen Landesvereinigungen mit Austritt aus dem Zentralrat drohten, wenn er der Synagogengemeinde weiterhin die Mitgliederzahlen korrekt bestätigt, setzte er die Mitgliederzahlen auf NULL. Gleichwohl verzichtete die Synagogengemeinde auf Strafanzeige, um das jüdische Ansehen in der Öffentlichkeit nicht zu beschädigen.

Die Synagogengemeinde wünscht Frieden. Es wäre für uns ein Geschenk des Himmels, wenn der Zentralrat die Synagogengemeinde in irgendeiner Weise als assoziiertes Mitglied anerkennt oder mit einem Schutzbrief beschirmt und somit vor weiteren Übergriffen der russischen sachsenanhaltinischen jüdischen Landesver­einigungen schützen würde. Dann könnte der hier Unterzeichnende, 81-Jährige, sich endlich zurückziehen und die Synagogengemeindeleitung in jüngere Hände geben.

Ihnen alles Gute und den Segen des Allmächtigen.

Mit freundlichen Grüssen und Schalom

Synagogengemeinde zu Halle e.V.

- Der Vorsitzende -

Karl Sommer

 

 

Cartoons und Sprüchle

(Aus der Mottenkiste und - bewahre - nicht zur Erheiterung.        Man gedenke: Poetis mentiri licet.) Hier zum Frühlingsanfang:

 

 

 Fortsetzung folgt…