01. Mai 2019 / 01. Juni 2019
nach dem jüdischen Kalender der
26 . Nisan / 27. Ijar 5779

Reformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts

 

Unser Bibelspruch des Monats :

Für die brutal verfolgte Syngogengemeinde Halle,

aus dem Psalm 26

Verschaff mir Recht, o HERR; denn ich habe ohne Schuld gelebt. Dem HERRN habe ich vertraut, ohne zu wanken. Erprobe mich, HERR, und durchforsche mich, prüfe mich auf Herz und Nieren! Denn mir stand DEINE Huld vor Augen, ich ging meinen Weg in Treue zu DIR.

Ich saß nicht bei falschen Menschen,

mit Heuchlern hatte ich keinen Umgang.

Verhasst ist mir die Schar derer, die Unrecht tun; ich sitze nicht bei den Frevlern.

Ich wasche meine Hände in Unschuld.

Und:

Und

 

Die Eliminierungs-Generaloffensive gegen die Reformjudengemeinschaft

in Sachsen-Anhalt wütet:

Antisemiten in Regierung, Justiz und Russenjudenverbänden übertreffen sich dabei, die Synagogengemeinde Halle mit grober antisemitisch-krimineller und öffentlicher Gewalt amtlich zu liquidieren.

Was bleibt der Synagogengemeinde Halle, um sich gegen diese Überfälle zu wehren?

Nun, sie fordert von Ihren widerlichsten Verfolgern den gerichtlichen Nachweis darüber, dass sie Juden sind. Also nicht, wie es den Anschein hat, nur Judentum vorgeben, um so ungestört und im Schutz der Landesregierung und der Landesjustiz * sich an der Judenkirchensteuer zu bereichern und tolerante Judenverbände zu eliminieren.

- * Siehe Dossier "Ehrend" -

Hier die Abschrift an das Oberlandes-gericht in Naumburg, wo zwei Russen-Judendauerfunktionäre, deren Judentum bezweifelt wird, Mundtot-Klage gegen eine ehrbare Jüdin führen.

 

Abschrift:

Synagogengemeinde zu Halle e. V.

Hansastrasse 7 A     *       D - 06118 Halle

Telefon 0049-345-5220272 *   FAX 0049-345-5220276

Mitglied   im   Bundesverband der Juden i n Deutschland

Synagogengemeinde zu Halle e.V., Hansastrasse 7a, D-06118 Halle

Nationalsozialistische Liquidierung 1942

Wiedergründung       26.07.1996

"Demokratisch-rechtsstaatliche" Liquidierung 2019

Zentralregister Stendal     1488

Vorsitzender:       Karl Sommer

                                                                                        Halle, den 13.05.2019

Vorsitzender:   Karl Sommer

                                                                                                                     Halle, den    26.05.2019

Vorabfax zu 03445-282000 und Email zu Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Oberlandesgericht

Domplatz 10

06618 Naumburg

Geschäftsnummer 9 U 92/18, > Jüdische Gemeinde Wassermann, Dessau

Sehr geehrte Damen,

sehr geehrte Herren,

hochverehrte Richter,

zu den Geschäftsnummern 58 IN 221/19 und 59 IN 221/19 und anderen wurde vom Antragsteller (russisch-orthodoxer) "Landesverband Jüdische Gemeinden Sachsen-Anhalt", folgend: ROLV, dem der Herr Wassermann als ständiger Vorstand der Jüdischen Gemeinde Dessau mit vorsteht, gegen die Synagogengemeinde zu Halle e.V., folgend: Synagogengemeinde; Insolvenzantrag gestellt.

Dieser Antrag erfolgte aus hiesiger Sicht antisemitisch-kriminell. Bereits im Schriftsatz vom 13.05.2019 wies die Synagogengemeinde das Insolvenzgericht auf die hier so gesehene antisemitisch-kriminelle Insolvenzantragstellung hin. Die Synagogengemeindemitglieder halten es für dringend erforderlich, deutlicher auf den aus ihrer Sicht unerhörten, unethischen, antisemitisch-kriminellen Antrag hinzuweisen, weshalb eine Ergänzung des Schriftsatzes erfolgte. Fernerhin bestehen die Synagogengemeindemitglieder darauf, im hier aktuellen Verfahren auf die Tatsache hinzuweisen, dass Herr Wassermann, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Dessau, ohne Nachweis seiner jüdischen Identität, die ja nicht vorliegt, Nichtjude ist, so wie im Auskunftsverfahren gegen diesen dargelegt.

Die Schriftsatzergänzungsargumente gegen die hier so gesehene antisemitisch-kriminelle Insolvenzantragstellung wollen die Synagogengemeindemitglieder dem Oberlandesgericht zur Kenntnis zu geben und bitten darum, diese in ihrer Urteilsfindung zu berücksichtigen. Dies, damit das Gericht feststellen kann, weshalb Herr Wassermann ehrbare Juden, wie Frau Ehrend und die Synagogengemeindemitglieder, mit geradezu judenhasserfüllter Obsession verfolgt.

Da die Synagogengemeinde einen Rechtsanwalt nicht bezahlen kann, ihre Mitglieder sind sämtlich Armutsrentner oder Grundsicherungsabhängige, wird um Beiordnung eines Anwalts auf Prozeßkostenhilfebasis beantragt. Dies für den Fall, dass dieser Schriftsatz, der ein klares Bild auf die ROLV-Funktionäre wirft, und den Hintergrund beleuchtet, weshalb die ROLV-Funktionäre ehrbare Juden verfolgen, ohne Anwalt nicht berücksichtigt werden kann.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüssen und Schalom

Synagogengemeinde zu Halle e.V.

- Der Vorsitzende - Karl Sommer

Hier die Abschrift an das Insolvenzgericht:

Synagogengemeinde zu Halle e. V.

Hansastrasse 7 A     *       D - 06118 Halle

Telefon 0049-345-5220272 *   FAX 0049-345-5220276

Mitglied   im   Bundesverband der Juden i n Deutschland

Synagogengemeinde zu Halle e.V., Hansastrasse 7a, D-06118 Halle

Nationalsozialistische Liquidierung 1942

Wiedergründung       26.07.1996

"Demokratisch-rechtsstaatliche" Liquidierung 2019

Zentralregister Stendal     1488

Vorsitzender:       Karl Sommer

                                                                                        Halle, den 26.05.2019

Vorab per Faxnachricht zu 2205030 und per Email

Amtsgericht Halle-Saalkreis

- Insolvenzabteilung -

Thüringer Straße 16

06110 Halle

Geschäftsnummern 58 IN 221/19 und 59 IN 221/19 und andere

Aus gegebenem Anlass wichtige Ergänzung des ersten Schriftsatzes vom 13.05.2019 im Insolvenzantragsverfahren gegen die Synagogengemeinde zu Halle e.V., folgend: Synagogengemeinde; Antragsteller (russisch-orthodoxer) "Landesverband Jüdische Gemeinden Sachsen-Anhalt", folgend: ROLV,

Sehr geehrte Damen,

sehr geehrte Herren,

die Synagogengemeinde nahm jahrelang geduldig und schweigsam die Verfolgung durch den ROLV hin, doch nunmehr ist das Maß voll:

Wie Ihnen mitgeteilt, sind gegen die Vorstände des ROLV, Auskunftsklagen wegen deren nicht nachgewiesener jüdischen Identität anhängig. Die ROLV-Vorstände sind nicht aktiv legitimiert, gegen die Synagogengemeinde Anträge zu stellen. Dies, bis feststeht, dass die ROLV-Vorstände Juden sind und nicht - wie zurzeit - unbefugt den ROLV vertreten.

Die falschen ROLV-Vorstände haben sich in das Judentum eingeschlichen, wie dies kolportiert und daher allseits vermutet wird. Die ROLV-Vorstände benehmen sich nicht wie Juden. Die ROLV-Vorstände so hier gesehen unterschlagen antisemitisch-kriminell den ausschließlich für jüdisch-religiöse, jüdisch-kulturelle, jüdisch-soziale und bedingt administrative Zwecke bestimmtem Synagogengemeindestaatsleistungsanteil kahlpfändungsgleich. So etwas tun Juden nicht.

Beweis:       Zeugnis Oberrabiner Dr. Iwan Getz, zu laden über das Erste Freie                                          Deutsche Beth-Din, Hauptstrasse 34, 19372 Stralendorf-Rom.

Beweis:       Zeugnis Vorsitzender Rabbiner Mosche Ben Ramon-Teege, Freie Jüdische                              Gemeinde 23623 Ahrensbök, Lübecker Landstr. 6, 23617 Stockelsdorf,                                 Mitglied des Ersten freien deutschen Beth-Din.

Die ROLV-Vorstände schneiden die Synagogengemeindemitgliedern so hier gesehen antisemitisch-kriminell von im Judenstaatsvertrag und grundgesetzlich gesichteten Rechten auf freie Religionsausübung ab. Die ROLV-Vorstände so hier gesehen unterschlagen den Synagogengemeindestaatsleistungsanteil, um sich damit persönlich zu bereichern. Und um die Synagogengemeindemitglieder so hier gesehen antisemitisch-kriminell von jüdischen Gottes-diensten, jüdisch-religiösen, jüdisch-kulturellen, jüdisch-sozialen Riten und Verpflichtungen fernzuhalten. Die Synagogengemeinde wird von den ROLV-Vorständen so hier gesehen systematisch, antisemitisch-kriminell als jüdische Gemeinschaft eliminiert. Die ROLV-Vorstände entziehen den Synagogengemeindemitgliedern auch die Juden-Staatsvertrags-Förderungen. Die ROLV-Vorstände verleumden die Synagogengemeindemitglieder so hier gesehen antisemitisch-kriminell als Nichtjuden in den gerichtlichen Eingaben des ROLV. Die ROLV-Vorstände verleugnen die weit über 300 Synagogengemeindemitglieder, sie bucheliminieren sie antisemitisch-kriminell auf NULL Personen. Das sind Machenschaften, derer sich Judenfeinde bedienen. Deshalb handelt es sich bei den ROLV-Vorständen nicht um Juden. Vielmehr, so weiß man bei den Synagogenge-meindemitgliedern, um Personen, die das Judentum vorschieben, um die sachsen-anhaltinische jüdische Gemeinschaft so hier gesehen antisemitisch-kriminell auszuplündern und sich aus der Staatsleistung zu bereichern. So etwas tun Juden nicht.

Beweis:       Zeugnis Oberrabiner Dr. Iwan Getz, b.b.

Beweis:       Zeugnis Vorsitzender Rabbiner Mosche Ben Ramon-Teege, b.b.

Ein Nichtjude darf nach der Satzung des ROLV weder im ROLV Mitglied noch dessen Vorstand sein.

Beweis:       Satzung des ROLV, die der ROLV vorlegen möge.

Die ROLV-Vorstände sind außerstande, die sie als jüdisch bestätigende Heiratsurkunde ihrer jeweiligen Mutter und deren Mutter oder die religionsrechtskräftige jüdisch-orthodoxe Übertrittsurkunde, unterzeichnet von drei orthodoxen deutschen Rabbinern und besiegelt von der deutschen orthodoxen Rabbinerkonferenz, vorzulegen. Zu beachten ist dabei, dass nichtorthodoxjüdische Judentumsbestätigungen Falsifikate also ungültig sind. Zumeist Bescheinigungen aus der Sowjetunion, die gegen Dollar ausgestellt wurden oder Gefälligkeitsbestätigungen ausgefertigt von solchen Judenfunktionären, deren jüdische Herkunft ebenfalls im Zweifel steht, die sich gegenseitig Zeugenschutz geben. Dies trifft auf Führungskräfte des ROLV wie auch des Zentralrats der Juden, folgend: Judenzentralrat zu. Denn gemäß Whistleblower-Dossier "Ehrend", das dem Gericht bereits vorliegt, bestehen engste finanzielle, hier so gesehen antisemitisch-kriminelle Beziehungen zwischen ROLV-Vorständen und leitenden Judenzentralratsfunktionären. Siehe die Auskunftsklage gegen den Geschäftsführer des Judenzentralrats beim Amtsgericht Berlin und die Klage der Synagogengemeinde gegen den Judenzentralrat beim Verwaltungsgericht Berlin zu Az. VG 27K 133.18. Daher besteht der begründete Verdacht der Existenz einer so hier gesehen antisemitisch-kriminellen Vereinigung zwischen ROLV-Funktionären und Judenzentralrats-Funktionären, mit dem Ziel, die Synagogengemeinde zu eliminieren. So wie man die Reformjuden in Halle vor dem 2. Weltkrieg ausgeplündert und eliminiert hatte.

Bevor die dringenden Verdachtsmomente nicht entkräftet sind, darf den ROLV-Vorständen keine Gelegenheit gegeben werden, fernerhin die Synagogengemeinde selbstherrlich und in Selbstjustiz total auszuplündern und die Synagogengemeinde vernichten sollende Anträge zu stellen.

Schon der Verdacht, dass es sich bei den ROLV-Vorständen um Nichtjuden handelt, ist soweit erhärtet, dass alle Aktionen der ROLV-Vorstände gestoppt werden müssen, bis die offene Frage nach ihrer Berechtigung als ROLV-Vorstände zu agieren, urkundenfest geklärt ist. Denn jede weitere Aktion der so hier gesehen ununterbrochen antisemitisch-kriminellen Verfolgungswut der ROLV-Vorstände gegen die Synagogengemeinde, fügt der Synagogengemeinde existenzvernichtenden Schaden zu und hält sie ab von ihren jüdisch-religiösen, jüdisch-sozialen und jüdischkulturellen satzungsgemäßen Verpflichtungen. Damit liegt eine hohe Verantwortung bei jenen, die imstande sind, dem so hier gesehen antisemitisch-kriminellen Vorgehen der ROLV-Vorstände Einhalt zu gebieten. Dies, zumal seit Jahren schon umfänglich auf das so hier gesehen antisemitisch-kriminelle Vernichtungstreiben der ROLV-Vorstände gegen die jüdische Synagogengemeinde hingewiesen wurde.

Dem Antrag der Synagogengemeinde das o.g. Antragsverfahren des ROLV zurückzuweisen, hilfsweise solange auszusetzen, bis gerichtlich festgestellt wurde, dass die ROLV-Vorstände zweifelsfrei, der Satzung des ROLV gemäß, orthodoxe Juden sind, auch, bis die Synagogengemeinde durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, ist stattzugeben. Denn die Satzung des ROLV schreibt für Mitglieder und Vorstände orthodoxjüdische Identität vor. Daran mangelt es bei den ROLV-Vorständen. Daher ist der dringende Verdacht zu beachten, dass die ROLV-Vorstände sich nur als Juden ausgeben aber Nichtjuden sind. Dies, um aus hiesiger Sicht hinter jüdischer Maske das Vermögen der Juden in Sachsen-Anhalt, speziell das der Synagogengemeinde scheinlegal zu plündern und sich persönlich an der Staatsleistung und am Staatsleistungsanteil der Synagogengemeinde zu bereichern. Schützenhilfe erhalten die ROLV-Vorstände offensichtlich von den im Whistleblower-Dossier "Ehrend" antisemitisch eingestellten genannten Personen und Institutionen. Höchstes Ziel der ROLV-Vorstände bleibt es, die Synagogengemeinde zu eliminieren. Abgesehen von anderen Gräueltaten, wenn man daran glauben will, die im Whistleblower-Dossier "Ehrend" verlautbart sind. Diese Berichte werden von den Synagogengemeindemitgliedern sehr ernst genommen.

Diese und andere aus hiesiger Sicht Delikte der ROLV-Vorstände sind aus hiesiger Sicht volksverhetzend, grundgesetzwidrig, unethisch, religionsverfolgend, das Landesjudengesetz zuwiderhandelnd (siehe Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 20. März 2006 und das Zustimmungsgesetz zum Gesetz zum Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt vom 20. März 2006).

Die aus hiesiger Sicht Delikte der ROLV-Vorstände sind Juden, so wie sie die Präambel des Judenstaatsvertrags beschreibt und wie man sie bis zum 2. Weltkrieg im Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt kannte, völlig fremd. Ob solches Gebaren unter Juden in der Sowjetunion, dem Heimatland der ROLV-Vorstände, üblich war, muss mit Nichtwissen bestritten werden. Denn aus der Sowjetunion emigrierten nach Deutschland zumeist ehrenhafte Personen jüdischen Glaubens, die sich nicht scheuen, ihr Judentum auch unter Verfolgung unter Beweis zu stellen. So wie die Synagogengemeindemitglieder, die von den ROLV-Vorständen und deren Hintermännern mit kriegsähnlicher Obsession verfolgt werden.

Beweis:       Zeugnis Dr. Semen Gorelik und Dr. Shimon Nebrat,

                   beide dienstansässig Yorckstraße 4, 14467 Potsdam, im

                   Bund der gesetzestreuen Juden in Deutschland.

Beweis:       Zeugnis Oberrabiner Dr. Iwan Getz, b.b.

Die Auskunftsklagen gegen die ROLV-Vorstände dienen der Offenlegung ihrer Herkunft, die allseits als jüdisch bezweifelt wird. Denn diese ROLV-Dauerfunktionäre handeln seit Jahrzehnten gegen die Synagogengemeinde hier so gesehen antisemitisch und kriminell. Dazu eignen sie sich - aus hiesiger Sicht in Selbstjustiz und bandenkriminell - den Staatsleistungsanteil der Synagogengemeinde zu 100 % an. Um dies zu vertuschen und Beweise dafür zu löschen, denn es sind mehrere Strafanträge gegen sie, dazu Verfassungsbeschwerden anhängig, betreiben die ROLV-Vorstände und deren Hintermänner, die hier so gesehen antisemitisch-kriminelle Liquidation der Synagogengemeinde, wie auch das o.g. beantragte Insolvenzverfahren beweist.

Unter den Synagogengemeindemitgliedern besteht Gewissheit, dass die ROLV-Vorstände Nichtjuden sind, weshalb das Ergebnis der Auskunftsklagen Klarheit schaffen muss. Solange sind die ROLV-Vorstände unbefugt, die Vertretung des ROLV innezuhaben. Es ist für den ROLV ein Notvorstand aus untadeligen jüdischen Personen gerichtlich zu bestimmen. Personen / Institute, die nicht mit dem ROLV oder mit dem Judenzentralrat in irgendeiner Weise verbandelt sind. Ein unparteiischer Vorschlag ist, die Rabbiner des "Ersten freien Deutschen Beth-Din" hiefür einzusetzen; dies in Verbindung mit einem unparteiischen, zu vereidigenden, buchhalterischem Sachverständigen, vorgeschlagen wird der Steuerberater Dr. Busse, Halle.

Nicht allein aus hiesiger Sicht erschlichen sich die Vorstände im ROLV die Vorstandsposten, um im Schutze des ROLV und dessen Hintermännern, hier so gesehen antisemitischen und dazu kriminellen Delikten nachzugehen.

Die ROLV-Vorstände wurden niemals von der Synagogengemeinde gewählt oder bestätigt. Der ROLV verbietet der Synagogengemeinde Mitglied im ROLV sein. Denn die Synagogengemeinde ordnet sich rechtsstaatlicher Grundhaltung unter und gibt sich nicht zu kriminellen Handlungen her. Die Synagogengemeinde hat dem ROLV nie gestattet, ihren Staatsleistungsanteil hier so gesehen selbstjustizartig zu unterschlagen. Auch wegen all derartiger Vorwürfe ist der ROLV nicht aktivlegitimiert, Anträge zur Insolvenz und damit zur Eliminierung der Synagogengemeinde zu stellen.

(Gegen kriminelle Banden mit ausländischen Wurzeln wird in Nordrhein-Westfalen nunmehr hart durchgegriffen. Hierzulande fehlen Maßnahmen gegen die von der Synagogengemeinde gemeldeten und von ihr so gesehenen antisemitisch-banden-kriminellen Delikte der ROLV-Funktionäre fremdländischer Herkunft. Möglicherweise stützen die ROLV-Funktionäre sich auf Hintermänner im Judenzentralrat und in hohen sachsenanhaltinischen Ämtern. Und dies offensichtlich weit intensiver, als im Whistleblower-Dossier "Ehrend" dargelegt.)

Die vom ROLV vorgelegten Unterlagen, die seine Insolvenz-Antrags-Berechtigung beweisen sollen, sind falsch, weil antisemitisch. Der ROLV ist nicht befugt, gegen eine jüdische Gemeinschaft, die Synagogengemeinde, zu deren Vernichtung, hier so gesehen antisemitisch-kriminelle Anträge zur Kahlpfändung oder zur Insolvenz zu stellen. Das verbietet Religionsrecht wie Staatsrecht. Religionsrecht aus ethischen und allgemein jüdischen Motiven und Maßnahmen gegen Antisemitismus. Staatsrecht, weil im Judenstaatsvertragsgesetz, wie schon dargelegt, Kosten aus Gerichtsverfahren nicht aus den Staatsleistungen bezahlt werden dürfen. Entscheidungen dagegen kämen einem Gesetzesbruch gleich. Denn noch VOR Abschluss des Judenstaatsvertrags 2006, wurde als Verbalkontrakt * apodiktisch vereinbart, dass die Staatsleistung nicht zur Finanzierung von Gerichtsverfahren zweckentfremdet werden darf. Der Beschluss fand Niederschlag im Judenstaatsvertragsgesetz, das Ihnen vorliegt, siehe Artikel 13. Nichts anderes als Kosten aus Gefälligkeitsurteilen präsentiert der ROLV in seinem Antrag. Diese hier so gesehen Gefälligkeitsurteile verballhornen die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts. Zudem wird - offensichtlich auf höhere Anweisung antisemitisch Gesinnter - von Gerichten in Sachsen-Anhalt den bettelarmen Mitgliedern der Synagogengemeinde Prozesskostenhilfe mit tendenziös anmutenden aber an der Sache vorbeigehenden Argumenten verweigert. Damit waren sie in den Anwaltspostulations-Instanzgerichten nicht vertreten. Es ergingen gegen sie versäumnisurteilsgleiche so hier gesehen antisemitisch-kriminelle Entscheidungen. Gegen diese durften sie sich nicht zur Wehr setzen, denn sie konnten keinen Anwalt bezahlen. Das ist - nicht nur aus Sicht der Synagogengemeinde - rechtswidrig, rechtsverweigernd und judenverfolgend. Es wurden dagegen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Beweis:       Zeugnis Stephan Schatz, Güterglücker Str. 1, 39264 Gödnitz OT Flötz.

* Einer der wesentlichen Verbalkontrakte vor dem Judenstaatsvertrag bestimmt, dass die Staatsleistung nicht zur Finanzierung gerichtlicher Verfahren verwendet werden darf. Ansonsten wäre die Synagogengemeinde dem Staatsvertrag nicht beigetreten.

Beweis durch eidliche Vernehmung:

                   Zeugnis Gerhard Kögel, Kirchenreferent, zu laden über das                                                     Kultusministerium, Turmschanzenstrasse 32, 39114 Magdeburg.

Beweis durch eidliche Vernehmung:

                   Zeugnis Steffen Stehli, dienstansässig im Kultusministerium,

                   Turmschanzenstrasse 32, 39114 Magdeburg.

Beweis durch eidliche Vernehmung:

                   Zeugnis Winfried Willemsen, pensionierter Staatssekretär, zu laden über                                das Kultusministerium, Turm­schanzenstrasse 32, 39114 Magdeburg.

Aus allen Gründen ist die Aussetzung aller ROLV-Anträge, die so hier gesehen die antisemitisch-kriminelle Plünderung und Vernichtung der Synagogengemeinde, wie in den Nazizeiten, anordnen sollen, auszusetzen bis Klarheit herrscht. Klarheit darüber, ob die so hier gesehen antisemitisch-kriminelle Verfolgung zur Eliminierung der Synagogengemeinde nunmehr durch ROLV-Anträge rechtsstaatlich-demokratisch genannt werden darf. Oder ob die Justiz, für die Synagogengemeinde Recht sprechen wird und die ROLV-Vorstände und deren sub rosa so hier gesehen antisemitisch-kriminell hetzende Hintermänner in die Schranken verweist und beschließt, dass die ROLV-Funktionäre, bevor sie jüdische Vereinigungen antisemitisch-kriminell eliminieren, zunächst ihre jüdische Legitimation als ROLV-Sprecher vorzulegen haben, die sie bis heute nicht besitzen. Die Vorlage dieser Legitimation unterliegt keinem Geheimhaltungszwang.

Vor allem ist daher die Frage zu klären, ob die ROLV-Funktionäre Juden sind. Ohne Judentums-Zugehörigkeit haben sie ihre Vorstands-Posten im ROLV erschlichen und ihre Mandate sind unwirksam; dies, zumal sie nie gewählt worden sind. Zu erfahren lohnte es sich, wie diese - von der Synagogengemeinde gesehenen - zwielichtigen Personen zu solch wichtigen hohen Ämtern kommen konnten. Denn die Synagogengemeinde als Judenstaatsvertragspartei, wurde dabei niemals gehört. So handelt es sich hoffentlich um keines der Rätsel der sachsenanhaltinischen Judenpolitik, wie sie im Whistleblower-Dossier "Ehrend" dargestellt sind: Tenor: Antisemitisch-kriminelle Gräueltaten, Mordplanung und Synagogengemeinde-Eliminierung.

Die ROLV-Funktionäre bestärken durch ihre ununterbrochen so hier gesehen real-antisemitische Verfolgungswut gegen die Juden in der Synagogengemeinde die Gewissheit der Synagogengemeindemitglieder, dass es sich bei den ROLV-Funktionären um antisemitisch überreizte kriminelle Nichtjuden handelt. Möglicherweise gar um stur-fundamentalistische Islamisten, die alles Jüdische hassen. Der Verdacht wird bestärkt, weil die ROLV-Führungskräfte es ablehnen, ihre jüdische Identität in der von ihnen behaupteten jüdisch-orthodoxen Glaubensausrichtung nachzuweisen.

Siehe Auskunftsklagen-Texte gegen die ROLV-Führungskräfte, die Ihnen vorliegen.

Sollte es den ROLV-Vorständen misslingen, jüdisch-orthodoxe Identität nachzuweisen, muss der immense Betrag aus Gehältern, Spesen, sonstigen Vergünstigungen die sich die ROLV-Funktionäre einverleibten, sowie die Rechtsstreitkosten gegen die Synagogengemeinde und Rechtsstreitkosten gegen die Synagogengemeindevorstände, von den ROLV-Funktionäre persönlich der jüdischen Landesgemeinschaft Sachsen-Anhalt zurück erstattet werden.

Die aufgeführten so hier gesehen antisemitischen Straftatbestände, ermächtigen den ROLV nicht, gegen jüdische Verbände vorzugehen und Juden-Vernichtungs-Entscheidungen zu treffen.

Die Sprecher der Synagogengemeinde sind rabbinisch bestätigte Juden, aber doch nur juristische Dilettanten. Wegen der Schwere dieses Verfahrensausgangs, der seitens der Antragsteller die so hier gesehen antisemitisch-kriminelle Eliminierung der Synagogengemeinde zum Ziel hat, ist angemessen, der Synagogengemeinde einen engagierten Rechtsanwalt beizuordnen. Deshalb wird abermals beantragt, der Synagogengemeinde einen Rechtsanwalt auf Prozeßkostenhilfebasis beizuordnen. Fernerhin wird beantragt, das Insolvenzantragsverfahren gegen die Synagogenge-meinde, kostenpflichtig persönlich haftend für die ROLV-Funktionäre, zurückzuweisen, hilfsweise auszusetzen bis Vertretungsberechtigte des ROLV gerichtlich festgestellt sind. Auf alle übrigen bereits dargelegten Erklärungen wird nochmals Bezug genommen.

Schließlich:

Nicht der ROLV darf gegen die Synagogengemeinde seine so hier gesehen antisemitisch-kriminellen Forderungen geltend machen, vielmehr die Synagogengemeinde gegen den ROLV ihre rechtskonformen. Denn der Synagogengemeinde wird zu 100 % die ihr gesetzlich zustehende Staatsleistung, die ihr nach dem Judenstaatsvertrag unbestritten und pfändungsgeschützt zusteht, vom ROLV so hier gesehen antisemitisch-kriminell unterschlagen. Mithin inzwischen in summa ein hoher Millionenbetrag.

Mit freundlichen Grüssen und Schalom

Synagogengemeinde zu Halle e.V.

- Der Vorsitzende - Karl Sommer

Ende der Abschrift.

 

Cartoons und Sprüchle

(Aus der Mottenkiste und - bewahre - nicht zur Erheiterung.        Man gedenke: Poetis mentiri licet.)

 











Fortsetzung folgt…