01. April 2022
nach dem jüdischen Kalender der
2. Adar II 5782

Der Reformjudengemeinschaft

Sachsen-Anhalts

 

Notabene

 

für April 2022 / 5782

Die Reformjudengemeinschaft  Sachsen-Anhalts verabscheut Angriffs-Krieg mit dessen unsagbaren Leiden. In ihren Reihen beten Menschen, die den Krieg bis 1945 miterlebten. Diese wissen es besser, welches Elend man erleidet, im Krieg zu eben, dazu Hab und Gut zu vernichten.

Die Reformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts betet mit allen guten Menschen unablässig um sofortigen Frieden.

Schalom  -  שָׁלוֹם  -

 

Unser Motto zum Zeitgeschehen :

Hier unser Dank en einen frommen Spender

Schalom, lieber Herr…,

 

zu unserer Gemeinschaft haben sich Kriegsflüchtlinge gerettet.

 

Wie hochwillkommen ist da Ihre so großzügige Spende.

 

Unser aller lieber himmlischer Vater möge es Ihnen vielfach vergelten, dass sie uns in dieser schweren Zeit, wo neben dem Krieg noch die Pandemie wütet, nicht vergessen.

 

Ihre Spende ist für uns wie eine Oase in der Wüste. Denn unsere gegenwärtige  Landesregierung behält die uns gesetzlich zustehende Juden-Kirchensteuer ein, so dass wir uns – als Armutsrentner – in auswegloser großer finanzieller Notlage befinden. Ihre Spende lindert unsere Not.

 

In unserem täglichen Fürsorge-Gebet bleiben Sie fest eingeschlossen.

 

Ihnen unser herzlicher Dank

 

und den Segen des Allmächtigen.

 

Mit freundlichen Grüßen und Schalom,
Synagogengemeinde zu Halle

Die monatliche

Bibel–Rundschau:

Aus dem Buxh Nahum 1,2:

Ein eifernder und rächender

GOTT ist der HERR.

Der HERR übt Rache und ist voll Zorn. Der HERR übt Rache an SEINEN Gegnern und hält fest am Zorn gegen SEINE Feinde.

…Der HERR ist langmütig und von großer Macht; doch lässt der HERR gewiss keinen ungestraft. Gut ist der HERR, eine feste Burg am Tage der Not. ER kennt alle, die Schutz suchen bei IHM. Doch in reißender Flut macht ER

SEINEN Gegnern ein Ende, u

nd Finsternis verfolgt  SEINE Feinde.

Aus dem Buch Hosea 8,7:

Denn sie säen Wind,

und sie ernten Sturm.

Aus dem Buch der Sprichwörter: 16,1 … Alles hat der HERR für SEINEN Zweck erschaffen, so auch den Frevler für den Tag des Unheils.

Der PSALM 126:

Als der HERR das Los der Gefangenen Zions wendete, da waren wir alle wie Träumende. Da war unser Mund voll Lachen und unsere Zunge voll Jubel.            

Da sagten man unter

den andren Völkern: "Der HERR hat an ihnen Großes getan." Ja, Großes hat der HERR an uns getan. Da waren wir fröhlich. Wende doch HERR unser Geschick,           

wie DU versiegte Bäche

wieder füllst im Südland.

Die mit Tränen säen, werden

mit Jubel ernten.

Sie gehen hin unter Tränen und

tragen den Samen zur Aussaat.

Sie kommen wieder mit Jubel und

bringen ihre Garben ein.

Zur TABULA PUBLICA:

 

  1. bis 30. April 2022 / 5782

 

 

Synagogengemeinde  zu  Halle 

Mitglied im Bundesverband der Juden in Deutschland

 

Liquidierung  1942,   Wiedergründung  26.07.1996

´Demokratisch-rechtsstaatliche´ Liquidierung 2019

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!     (wird gezielt blockiert)

 

Schalom,

liebe  Freunde,

liebe Mitglieder,

 

hier die Fortsetzung mit

 

Kapitel – 2 – zum

 

Komplott des reformjüdisch-antisemitischen Syndikats gegen die Synagoge

 

(Kapitel 1 : Siehe NOTABENE Februar 2022 / 5782)

 

Verwendete Agronyme:

 

Reformjudengemeinschaft in Sachsen-Anhalt

(folgend: Reformjuden).

Die Sprecherin der Reformjuden ist die

Synagogengemeinde zu Halle (folgend: Synagoge)

Der (orthodoxe) Zentralrat der Juden in  Deutschland

       (folgend: Judenzentralrat

Der (russisch-orthodoxe) ´Landesverband Jüdische Gemeinden

       Sachsen-Anhalt´ (folgend: ROLV)

Die Funktionäre des ROLV, die sich selbst bestellen, dies ohne

Basis-Wahl  (folgend: Apparatschiks)

Die ´Union der progressiven Juden in Deutschland´

 (folgend:Judenunion).

Judenzentralrat, ROLV und Judenunion 

(die drei folgend: Syndikat)

Landesregierung Sachsen-Anhalt (folgend: Landesregierung)

Bundesverband der Juden in Deutschland

       (folgend: Bundesverband)

Landesjustiz in Sachsen-Anhalt (folgend: Justiz)

 

*           hier ist zu ergänzen: Aus Sicht der Synagoge

 

***        Siehe, das allen Gerichten, der Landesregierung, Staatsanwaltschaften und dem Judenzentralrat vorliegende "Dossier Ehrend"

 

 

Vergl.:         Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.02.2002 zu                                              dessen Az. BverwG 7 C 7.01,

 

Vergl.:         Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.                                                   Dezember 2005 zu Az. 2 BvR 1348/055,

 

Vergl.:         Urteile des Landesverfassungsgerichts zu Aktenzeichen LVG                                           1/12 und LVG2/12 vom 15.01.2013,

 

Vergl.:         Bundesverwaltungsgerichtsurteile vom 27.11.2013 zu Az.                                              BVerwG 6 C 19.12 / OVG 3 L 165/10,

 

Vergl.:         Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts                                         zu Az. BvG R 890/06, vom 12. Mai 2009.

 

Vergl.:         Whistleblower-Bericht „Dossier Ehrend“

 

 

 

Der „Straftatbestand

der Volksverhetzung gemäß § 130 Absatz 1 StGB in Verbin-dung mit Beleidigung und Verächtlichmachung jüdisch-religi-öser Glaubensausrichtung, durch Beschimpfung religiöser / weltanschaulicher Bekenntnisse von Religionsgesellschaften / Weltanschauungsvereinigungen nach § 166 StGB“ ist *

erfüllt.

 

Fernerhin sind auch die *  Straftatbestände

 

der Beihilfe zur Unterschlagung des Landeszuschusses gemäß § 27 Abs. 1 StGB;

der Amtspflichtverletzung und Aufsichtspflichtverletzung gemäß § 839 BGB;

der Vorteilsnahme gemäß § 331 StGB; der Begünstigung (wer einem Straftäter hilft) gemäß § 257 StGB;  und Dutzende andere strafrechtlich zu beachtende Verstöße

erfüllt.

 

Der ROLV unterschlug der Synagoge seit 1996 die Staatslei-stung, so dass die Synagoge mehrfach gezwungen war, bis zum Bundesverwaltungsgericht zu klagen und jedes Mal obsiegte. Gleichwohl zahlte der ROLV den Synagoge-Staatsleistungs-anteil an diese nicht aus, so dass sich  ständig weitere Klagen seit nunmehr 26 Jahren hinziehen.

 

Da der Judenzentralratsgeneralsekretär die Synagogen-Mitglie-derliste 2008 prüfte und mit weit über 300 Peronen bestätigte, nötigten die ROLV-Apparatschiks, den Judenzentralratsgene-ralsekretär diese Listenbestätigung aufzuheben und eine             "nunmehr richtige", tatsächlich aber gefälschte vorzulegen. *

 

Die ROLV-Apparatschiks übten auf den Judenzentralratsgene-ralsekretär erheblichen Druck aus. Damit einhergehend zahlten sie ihm, wie der ROLV-Funktionär Aleksander Wassermann, der zugleich Vorsitzender der ROLV-Gemeinde in Dessau ist, in Wodkalaune berichtete: Schmiergeld in Höhe von 50.000 €.***

 

 

  1. Wie der Ex-Judenzentralratsgeneralsekretär

angreifbar wurde

 

Die ROLV-Apparatschiks verabredeten mit dem Judenzentral-ratsgeneralsekretär: Wenn er die gültigen Mitgliederlisten der Synagoge aufhebt, dafür neue mit NULL Personen vorlegt,  der Synagoge der Landeszuschuss „legitim“ gestrichen werden kann, so  dass die Synagoge finanziell zugrunde geht. In der hierdurch ausgelösten Aufregung wollten die ROLV-Apparat-schiks zugleich von ihren bis weit über Zweidrittel mit Karteileichen überfüllten Mitgliederlisten ablenken. Dazu wei-gerten sich die ROLV-Apparatschiks, dem Verwaltungsgericht Halle ihre Mitgliederlisten 2007 vorzulegen. Die ultimative Gerichtsaufforderung zur Vorlage derer Mitglieder-listen umgingen sie mit Hilfe ihres * „CHICANERO“ (das ist ein Vernakularsprachenausdruck für einen Winkeladvokaten, der Gerichts-entscheidungen mit rechtlichen Tricks verhindert). Sie behaupteten, dass ihre, dem Gericht vorliegenden Mitgliederlisten aus dem Jahr 2005, die gleichen sind wie die für das Jahr 2007, legten aber diese Listen 2005 ebenfalls nicht vor. Weshalb das Gericht nicht auf diese Missachtung  reagierte ist * der Einflussnahme der Landesregierung auf die Justiz zurückzuführen ***.  Vermutlich nachsuchten sich  * die Judenbeauftragten der Lan-desregierung ein und ordneten an, dass die Justiz gegenüber dem ROLV, den ROLV-Apparatschiks und den ROV-Gemeinden unverzüglich unbedingte Immunität zu gewähren ist. Diese dauert  *  bis zum heutigen Tag an.

 

Die Hauptfigur der ROLV-Apparatschiks wurde öffentlich gerügt, sogar auch vom Judenzentralrat, weil sie infolge der Veröffentlichung der Politik der Unterschlagung des Synagoge-Landeszuschusses dem Image der jüdischen Gemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland und im In- und Ausland Schaden zufügt.

 

Die Hauptfigur der ROLV-Apparatschiks erklärte daraufhin das Ruhen der ROLV-Mitgliedschaft im Judenzentralrat. Dies ganz nach der üblen Diktion postsowjetischer Apparatschiks, die bekanntlich die Weltmeisterschaft in Wahrheitsentstellung erfolgreich verteidigen.

 

Scheinheilig begründete  die Hauptfigur der ROLV-Apparat-schiks seine Maßnahme wie folgt:

 

Er schob die notwendige  Zwangsverwaltung der ROLV-Ge-meinde Magdeburg durch den Judenzentralratsgeneralse-kretär vor, der oft genug versichert hatte, aber die Versichrung nicht einhielt,  die Zwangsverwaltung der ROLV-Gemeinde Magdeburg zu beenden und die Verwaltung in die Hände von  ROLV-Apparatschiks zu legen. Tatsächlich musste diese ROLV-Gemeinde wegen der  unerhörten Zustände (z.B. musste oft die Polizei gerufen werden, um Schlägereinen in der Gebetsstätte zu beenden) seit acht Jahren vom Judenzentralratsgeneralse-kretär zwangsverwaltet werden. Der Judenzentralratsgeneral-sekretär konnte die Zwangsverwaltung nicht beenden, weil sich die Zustände in der ROLV-Gemeinde Magdeburg nicht besserten, sondern stetig verschlimmerten.

 

Dazu setzte die Hauptfigur der ROLV-Apparatschiks dem Judenzentralrat wie  folgt nötigend zu:

 

Als Gegenleistung für das Wiederaufleben der ROLV-Mitglied-schaft im Judenzentralrat sollte der Judenzentralratsgeneral-sekretär die richtige  Bestätigung der Mitgliederliste der Synagoge mit über 300 Personen aufheben und durch eine gefälschte mit NULL Mitgliedern ersetzen. ***

 

Fernerhin sollte der Judenzentralrat Vorwürfe gegen die Haupt-figur der ROLV-Apparatschiks wegen der Unterschlagung des Synagogen-Landeszuschusses zurücknehmen, heuchlerisch be-gründet mit einer angeblich falschen Mitgliederliste der Syna-goge, „…wie der Judenzentralratsgeneralsekretär erst jetzt festgestellten konnte…“ (also nach drei Jahren!).

 

 Damit sollte der Judenzentralratsgeneralsekretär sein Gesicht formell wahren und die Hauptfigur der ROLV-Apparatschiks konnte von ihrer schlechte Reputation ablenken.

 

Die Zwangsverwaltung der ROLV-Gemeinde Magdeburg durch den Judenzentralratsgeneralsekretär dauerte seit dem Jahr 2004 an.

 

(Diese Zwangsverwaltung in der ROLV-Gemeinde Magdeburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts. wurde auch erforderlich wegen nahezu unfassbarer finanzieller Misswirtschaft, die jeder anderen [deutschen] Körperschaft des öffentlichen Rechts die Liquidierung und die Strafverfolgung der Verantwortlichen eingebracht hätte.) *

 

Die Zwangsverwaltung dauerte mit ACHT JAHREN ungewöhn-lich lange. Dies, obgleich der Judenzentralratsgeneralsekretär bereits im Jahr 2005 verbindlich zusagte, die Zwangs-verwaltung "... bis Jahresende 2005 abzuschließen, ihr eine neue Satzung zu geben und Neuwahlen zur Vorstandschaft auszuschreiben ...".

 

Nur auf Grund dieser klaren Aussage des Judenzentralratsge-neralsekretärs stimmte die Synagoge 2006 zu, dass der Juden-zentralratsgeneralsekretär im Landes-Juden-Staatsvertrag zum „unparteiischen“ Bestätiger der Mitgliederlisten der landeszu-schussberechtigten Gemeinden bestimmt wurde. Hätte der Judenzentralratsgeneralsekretär wahrheitsgemäß erklärt, dass er die Zwangsverwaltung auf acht Jahre auszudehnen gedenkt, hätte die Synagoge im Judenzentralratsgeneralsekretär keine unparteiische Instanz gesehen. Dies, weil er die Mitgliederliste der ROLV-Gemeinde Magdeburg, seines Mündels, ja selbst bestätigt, ohne deswegen kontrolliert zu werden. Diesbezüg-liche Kritik musste er nicht scheuen, da jeder Kritiker zu fürchten hatte, dass ihm im Gegenzug seine Liste vom Juden-zentralratsgeneralsekretär zusammen gestrichen wird. Nicht-jüdische Kritiker wären als Antisemiten verschrien worden. Wer wollte sich do etwas schon antun.

 

 Seitens der Landesregierung war ohnedies keine Kritik zu erwarten, die Judenbeauftragten der Landesregierung duzen sich mit dem Judenzentralratsgeneralsekretär… ***

 

So wurde bis zum heutigen Tag, außer von der Synagoge, von niemand jemals die Mitgliederlisten der ROLV-Gemeinde Magdeburg und der anderen, dem ROLV zugehörenden landeszuschussberechtigten Gemeinden, in Zweifel gezogen. Selbst dann nicht, als sich aus der ROLV-Gemeinde Magdeburg wegen der dortigen allzu skandalösen Misswirtschaft, eine jüdische Gemeinde abspaltete, die sogenannte Jüdische Gemeinde zu Magdeburg oder "Tokkargemeinde" (genannt nach deren Gründer Herrn I. Tokker  יכרון מבורך).   Diese „Tokkar-gemeinde“ warb – ihrer Presseverlautbarung nach - 250 Pero-nen aus der ROLV-Gemeinde Magdeburg ab. Der Judenzentral-ratsgeneralsekretär bestätigte ihr gefälligkeitshalber, weil Herr Tokkar יכרון מבורך doch um viele jüdisch-Magdeburger Interna wusste, die nicht an die Öffentlichkeit kommen sollten, 120 Mitglieder, die angeblich aus der ROLV-Gemeinde Magdeburg zur Tokkargemeinde übergelaufen waren.

 

Doch die Namen der in die „Tokkargemeinde“ übergetretenen Personen finden sich weiterhin in der Mitgliederliste der landeszuschussberechtigten ROLV-Gemeinde Magdeburg, wie der Zeuge Tokkar behauptete, so dass die ROLV-Gemeinde Magdeburg deswegen jahrzehntelang zu viel von den Landes-mitteln zuerteilt bekommt. Zudem werden Gerüchte gestreut, dass sich beide Magdeburger Gemeinden die Mitglieder gegen-seitig in deren Mitgliederlisten austauschen, um erhöhte Mitgliederzahlen anzugeben, da diese ja vom Judenzentralrat ungeprüft bestätigt werden. Auch die sich hier im Laufe der Jahrzehnte angehäuft habende Zahl von Scheinmitgliedern / Karteileichen werden weiter aufgeführt, ohne dass der Juden-zentralrat dies beanstandet.

 

Die Hauptfigur der ROLV-Apparatschiks machte sich an Herrn Tokkar ran und versprach diesem Anerkennung, damit aus dieser Allianz gegen den Judenzentralratsgeneralsekretär zusätzlicher Druck entsteht. Dies, damit der Judenzentral-ratsgeneralsekretär die Mitgliederzahl der Synagoge auf NULL Personen fälscht.

 

Zudem signalisierte im Frühjahr 2008 das Verwaltungsgericht Halle, dass der Hauptprozess bis "Frühherbst" 2008 abge-schlosen wird. Dies beunruhigte die Apparatschiks, da sie für den abzusehenden Fall des Obsiegens der Synagoge keine finanziellen Rücklagen angelegt hatten.

 

Da bei Unterliegen des ROLV auch dessen ihm zugehörenden landeszuschussberechtigten Gemeinden, die an der Unterschla-gung des Synagogen-Landeszuschusses partizipierten, in Regress genommen werden, hatte die Hauptfigur der ROLV-Apparatschiks ein weiteres Argument, den Judenzentralrats-generalsekretär und Zwangsverwalter der landeszuschusspar-tizipierenden ROLV-Gemeinde Magdeburg davon zu überzeu-gen, gegen die Synagoge alles, * auch Kriminelles zu unternehmen, um damit die  Synagoge auszulöschen.

 

Wenn – so kombinierte der ROLV-Apparatschick - die Synagoge noch rechtzeitig vor Urteilsverkündung aus finanzieller Notlage zugrunde geht, wird der beschriebene Hauptprozess, bei dem zwei Millionen Euro nebst Zinsen und Kosten eingeklagt wurden, von staatlicher Seite aufgelöst. Wo kein Kläger mehr ist, wird auch kein Urteil verkündet. Damit müssten der ROLV und seine Gemeinden  nicht mehr an die Synagoge zahlen. Diese Argumentation leuchtete * dem Judenzentralrats-generalsekretär ein.

 

Infolge seiner mitwirkenden Zugeständnisse wurde der Juden-zentralratsgeneralsekretär erpressbar. Doch die Hauptfigur der ROLV-Apparatschiks setzte den Judenzentralratsgeneralsekre-tär wie folgt noch weiter unter Druck:

 

Z.B. wegen der Aufkündigung Mitgliedschaft des ROLV im Judenzentralrat. Dies wäre ein Skandal gewesen, denn der russisch-orthodoxe ROLV war der einzige seiner Art im anson-sten von nichtrussischen Juden beherrschten Judenzentralrat. Vorsorglich meldeten russische Immigranten ihren Unmut bis Protest an, sofern der Judenzentralrat nicht den Forderungen des ROLV nachgibt.

 

Auch weil der Judenzentralratsgeneralsekretär die Mitglieder-liste der ROLV-Gemeinde Magdeburg prüfte, ohne diesbe-züglich von den Beschränkungen des  181 BGB befreit zu sein, er demnach nicht unparteiisch handelte, zudem die aus der in die Tokkargemeinde übergetretenen Mitglieder weiter in der Mitgliederliste der ROLV-Gemeinde Magdeburg führte und da-für den Landeszuschuss für sein Mündel  zu Unrecht kassierte.

 

Es war ja greifbar, dass sein Mündel, die ROLV-Gemeinde Magdeburg, bei der Urteilsverkündung zum Hauptprozess mit dazu verpflichtet wird, die aufgelaufenen Unterschlagungsbe-träge nebst Zinsen aus dem Synagogen-Landezuschuss zurück zu erstatten.

 

Abhilfe sahen die Komplottbeteiligten darin, die Synagoge noch vor der Urteilsverkündigung in den Konkurs zu treiben und damit die staatliche Auslöschung der Synagoge herbeizuführen, so dass Zahlungen aus einem Urteilsspruch obsolet würde.

 

Mit einer nahezu nicht mehr messbaren Impertinenz widerrief der Judenzentralratsgeneralsekretär tatsächlich alle seine bis zum Jahr 2008 erteilten (bis dahin als "verbindlich" dekla-rierten) Mitgliederzahlenbestätigungen der Synagoge. Er fälschte sie für mehrere Jahre auf NULL Personen, dann mal auf sieben oder mal eine einzige Person.

 

* So erhält z.B. im Jahr 2015 Herr Wadim Laiter, Vorsitzender der ROLV-Gemeinde in Magdeburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, der in Personalunion Mitvorsitzender des ROLV ist, monatlich 5.000,00 € [buchstäblich FNFTAUSEND EURO] Gehalt. Dazu wird seine Entourage auch noch mit hohen Salären abgefunden, um sie ruhig zu stellen. Dies, während die Mehrzahl der Mitglieder der jüdischen Landesgesellschaft von Mindestrente oder Sozialhilfe leben. Dabei ist dieser ROLV-Appa-ratschik der deutschen Sprache nur begrenzt, bestenfalls rudimentär mächtig. Er wurde, ebenso wenig wie seine auch aus der Sowjetunion zugewanderten ROLV-Apparatschiks, als Repräsentant einer Körper-schaft des öffentlichen Rechts nicht einmal vereidigt. Das, obgleich die Synagoge dies mehrfach – erfolglos - beantragte.

 

(Fortsetzung folgt…)

 

Cartoons,

(Aus der Mottenkiste und

- bewahre - nicht zur Erheiterung, mit

Geschichtchen  und Märchen

Für Singles und Pärchen

 

Man gedenke: Poetis mentiri licet.)

Wie immer Nr. 1:

 Fortsetzung folgt ???