01. Juli 2022
nach dem jüdischen Kalender der
02. Tamus 5782

Der Reformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts

Notabene

für Jui 2022 / 5782

 

Die Reformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts betet mit allen guten Menschen unablässig um den Segen des Friedens

 

Die monatliche

Bibel–Rundschau

Das Buch Genesis, Kapitel 2

So wurden Himmel und Erde vollendet und ihr ganzes Gefüge.

Am siebten Tag vollendete

GOTT das Werk, das er geschaffen hatte, und ER ruhte am siebten Tag,

nachdem ER SEIN ganzes Werk vollbracht hatte.

Und GOTT segnete den siebten Tag und erklärte ihn für heilig;

denn an ihm ruhte GOTT,

nachdem er das ganze Werk der Schöpfung vollendet hatte.

Das ist die Entstehungsgeschichte von Himmel und Erde,

als sie erschaffen wurden.

Zur Zeit, als GOTT, der HERR,

Erde und Himmel machte,

gab es auf der Erde noch keine Feldsträucher

und wuchsen noch keine Feldpflanzen;

denn GOTT, der DERR,

hatte es auf die Erde noch nicht regnen lassen und

es gab noch keinen Menschen, der den Ackerboden bestellte.

Aber Feuchtigkeit stieg aus der Erde auf und tränkte die ganze

Fläche des Ackerbodens. Da formte GOTT, der HERR,

den Menschen aus Erde vom Ackerboden und blies in seine Nase den Lebensatem. So wurde der Mensch

zu einem lebendigen Wesen.

Dann legte GOTT, der HERR, in Eden,

im Osten, einen Garten an und

setzte dorthin den Menschen, den er geformt hatte.

GOTT, der HERR, ließ aus dem Ackerboden allerlei Bäume wachsen, verlockend anzusehen und mit köstlichen Früchten.

In der Mitte des Gartens aber den Baum des Lebens und

den Baum der Erkenntnis von Gut und Böse.

Ein Strom entspringt in Eden, der den Garten bewässert.

Dort teilt er sich und wird zu vier Hauptflüssen.

Der eine heißt Pischon; er ist es,

der das ganze Land Hawila umfließt, wo es Gold gibt.

Das Gold jenes Landes ist gut.

Dort gibt es auch Bdelliumharz und Karneolsteine.

Der zweite Strom heißt Gihon; er ist es, der das ganze

Land Kusch umfließt. Der dritte Strom heißt Tigris;

er ist es, der östlich an Assur vorbeifließt.

Der vierte Strom ist der Eufrat.

GOTT, der HERR,

nahm also den Menschen und setzte ihn

in den Garten von Eden,

damit er ihn bebaue und hüte.

Dann gebot GOTT, der HERR,

dem Menschen: Von allen Bäumen

des Gartens darfst du essen, doch vom Baum der Erkenntnis von Gut und Böse darfst du nicht essen;

denn sobald du davon isst,

wirst du sterben.

Dann sprach GOTT, der HERR:

Es ist nicht gut, dass der Mensch allein bleibt. I

ICH will ihm eine Hilfe machen, die ihm entspricht.

GOTT, der HERR, formte aus dem Ackerboden

alle Tiere des Feldes und alle Vögel des Himmels

und führte sie dem Menschen zu, um zu sehen,

wie er sie benennen würde.

Und wie der Mensch jedes lebendige Wesen benannte,

so sollte es heißen.

Der Mensch gab Namen allem Vieh,

den Vögeln des Himmels und allen Tieren des Feldes.

Aber eine Hilfe, die dem Menschen entsprach, fand er nicht.

Da ließ GOTT, der HERR, einen tiefen Schlaf auf den

Menschen fallen, so dass er einschlief, nahm eine seiner Rippen und verschloss ihre Stelle mit Fleisch.

GOTT, der HERR,

baute aus der Rippe, die ER vom Menschen genommen hatte, eine Frau und führte sie dem Menschen zu.

Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau und sie werden ein Fleisch.

Beide, Adam und seine Frau,

waren nackt, aber sie schämten sich nicht voreinander.

 

 

Die ewige Verleumdung betender Juden.

Sie sieht sich in der Historie  der Reformjuden in Sachsen-Anhalt fortgesetzt¸ siehe  Zitat aus dem Buch Genesis 39,17,

…Ihm erzählte sie die gleiche Lügen-Geschichte:

„Der hebräische Sklave,

den du uns gebracht hast, ist zu mir gekommen,

um mit mir seinen Mutwillen zu treiben…“

 

 

Die Manifestation unserer Abscheu vor den Kriegsverbrechern

 

 

Zur TABULA PUBLICA:

 01. bis 30. Juli 2022 / 5782

 

Synagogengemeinde zu Halle
Hansastraße 7a - 06118 Halle
Telefon 0345-5220272 

 

Schalom,

sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde,

liebe Mitglieder,

zur Reformjudengemeinschaft in Sachsen-Anhalt zählen auch Immigranten aus Rußland und aus der Ukraine. Der Raubüberfall auf die Ukraine belastet beide Seiten. Diese gläubigen Juden finden hierher, eben, weil sie gläubige Menschen sind. Sonst würden sie sich anderen Judengemeinden anschließen, wo sie weder offene Verfolgung, Ächtung noch offensiver Reformjuden-Antisemitismus erwartet. Nämlich solchen reformjuden-feindlichen Verbänden, die Jahr für Jahr Millionenbeträge aus Steuermitteln beziehen. Die Reformjuden in Sachsen-Anhalt erhalten nichts. Nichts aus dem Millionengeldsegen, der Judenfunktionären zu deren freier Verwendung, also ungeprüft, ausgegeben wird. So existiert die Reformjudengemeinschaft in Sachsen-Anhalt nur noch, weil fromme Menschen ihr Geld spenden, um Gottesdienst zu finanzieren. Oder um Kindern bedürftiger Familien ein wenig aus bitterer Not zu halfen. Die dafür von den ehrbaren Vätern des Judenstaatsvertrags vorgesehenen finanziellen Mittel, niemand weiß genau, wohin diese versickern dürfen.

Wir, die Reformjudengemeinschaft in Sachsen-Anhalt, wir beten für die frommen Spender. Wir beten aber  auch für jene, die uns die gesetzliche Judenstaatsleistung jahrzehntelang unterschlagen dürfen und sogar noch für die, die aus gewisser Position diese Unterschlagungen legalisieren.

 

V. Abteilung zum

Komplott

des (orthodoxen) Zentralrats der Juden in Deutschland (folgend: Judenzentralrat)  und des (russisch-orthodoxen) ´Landesverband Jüdische Gemeinden Sachsen-Anhalt´ (folgend: ROLV oder Landesverband)

gegen die

Reformjudengemeinschaft in Sachsen-Anhalt (folgend: Reformjuden), deren Sprecherin ist ist die Synagogengemeinde zu Halle (folgend: Synagoge), obige Akronyme wurden im Zitat nicht abgewendet….

 

Zitatat

 

Synagogengemeinde zu Halle  e. V.

Hansastrasse  7 A      *        D -  06118 Halle

Telefon 0049-345-5220272  *   FAX 0049-345-5220276

Mitglied   im    Bundesverband der Juden i n Deutschland

 

Synagogengemeinde zu Halle e.V., Hansastrasse 7a , D-06118 Halle * Wiedergründung  26.07.1996

Zentralregister Stendal  1488

Vorsitzender:    Karl Sommer

Halle,  den    12.02.2016  

 

 

Vorab per Fax und Email zu 0345-2203786

und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!;

 

 

 

Staatsanwaltschaft

Thüringer Strasse 16

06110 Halle an der Saale

 

 

Strafanzeige und soweit erforderlich Strafantrag aus allen Gesichtspunkten.

Es besteht aus hiesiger Sicht dringender Verdacht des Verstoßes insbesondere wegen:

 

  1. Beihilfe zur Unterschlagung von Landeszuschußmitteln gemäß § 27 Abs. 1 StGB in Verbindung       mit § 246 StGB.
  2. Amtspflichtverletzung und Aufsichtspflichtverletzung gemäß § 839 BGB.
  3. Vorteilsnahme gemäß § 331 StGB.
  4. Begünstigung (wer einem Straftäter hilft) gemäß § 257 StGB.
  5. Amtsträger- Korruption / Bestechung, gemäß § 334 StGB u.a..
  6. Untreue gemäß § 266 StGB in Verbindung mit Prävarikation.
  7. Volksverhetzung gemäß § 130 Absatz 1 StGB.
  8. Beleidigung und Verächtlichmachung jüdisch-religiöser Glaubensausrichtung,

      durch Beschimpfung religiöser / weltanschaulicher Bekenntnisse von        Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsvereinigungen nach § 166 StGB.

 

 

gegen:

 

 

  1. Herrn Steffen Stehli, Kirchenreferent im Kultusministerium,

       Turmschanzenstr. 32, 39114 Magdeburg.

  1. Herrn Gerhard Kögel, Kirchenreferent im Kultusministerium,

       Turmschanzenstr. 32, 39114 Magdeburg.

  1. Bedingt auch gegen Herrn Klaus Wolff (ehemaliger Judenrefenrent, solange, bis er von Herrn Stehli abgelöst wurde), dienstansässig im Kultusministerium, Turmschanzenstrasse 32,      39114 Magdeburg.
  2. Judenfeindliche Hintermänner / Vorgesetzte der o.g. Beschuldigten, welche

       die o.g. Beschuldigten in Telefonaten vorschieben, wenn sie befragt werden, warum die Landesreformjuden verfolgt werden, Namen wurden nicht genannt.

 

 

Im Folgenden werden diese Personen mit jeweiliger Ziffer als Beschuldigte bzw. Judenbeauftragte bezeichnet.

Der Landesverband der (russisch-orthodoxen) Jüdische Gemeinden Sachsen-Anhalt wird folgend Landesverband bezeichnet; dessen Funktionäre als Funktionäre.

Der Zentralrat der (orthodoxen) Juden in Deutschland, wird folgend Judenzentralrat bezeichnet.

Die Landesreformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts, deren Sprecherin die Synagogengemeinde zu Halle e.V. ist, wird folgend Landesreformjudengemeinschaft bzw. Synagogengemeinde bezeichnet.

 

 

Der Anzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

 

  1. Zunächst: Salvatoresche Klausel

 

Der Verfasser ist juristischer Laie. Sollten hier Angaben nicht rechtsrichtig gemacht sein, wird um Belehrung zur Ergänzung, nicht um Verwerfung der Argumente beantragt. Es wird fernerhin beantragt, hierzu durch einen Rechtsbeistand ergänzend, neufassend oder zur Sache grundsätzlich weiter vortragen lassen zu dürfen, weil derzeit keine Rechtsanwälte hierfür von der auf Sozialhilfeniveau lebenden Personen bestehenden Landesreformjudengemeinschaft bezahlt werden können. Die Landesreformjudengemeinschaft verfügt über keine Einnahmen. Dies, weil die stark gekürzte Ausbezahlung des Landeszuschuss-Sockelbetrages durch die Funktionäre als Rädelführer, unter Ägide der Judenbeauftragten, gerade dazu hinreicht, Ratenzahlungen an die Bundeskasse, die Oberfinanzdirektion und die Anwälte in den seit 20 Jahren anhängigen Gerichtsverfahren, zu bedienen.

 

  1. Rückschau

 

2.1.

Diese Strafanzeige / Strafantrag ist besser zu verstehen im Zusammenhang mit der gegen die Funktionäre vom 03.02.2016 (hier ist noch kein Aktenzeichen bekannt). Der Zusammenhang zeigt sich in nachfolgend aufgelisteten offensichtlichen Zusammenwirken der Beschuldigten mit den Funktionären und des zwischen diesen gepflegten Duzvehältnises.

 

2.2.

Verschwörungsgleich wird die Landesreformjudengemeinschaft seit ihrer Wiedergründung im Jahr 1996, die im Auftrag der Judenbeauftragten Kögel und Wolf erfolgte,  verfolgt.  Namhafte Juristen hatten vergeblich versucht, mittels Strafanzeigen gegen Funktionäre und in der Analysierung der Strafanzeigen gegen die Sprecher der Landesreformjudengemeinschaft, zu erforschen, warum die Diskriminierung der Landesreformjudengemeinschaft ungestraft über Jahrzehnte fortgesetzt werden kann und die Übergriffe gegen die  Landesreformjudengemeinschaft von Jahr zu Jahr an krimineller Heftigkeit zunehmen und weshalb die Beschuldigten staatlicherseits diesbezüglich nichts dagegen unternehmen.

 

Beweis:   Strafanzeige vom 16.01.2006 zu Az, 704/05R07swD12885, der Rechtsanwältin Christin Wiethoff gen. Riemann, Markt 5, 45721 Haltern am See, hier, Verfasser Rechtsassessor Detlev     Süßmilch.

       - Und daran anschließend Dutzende von weiteren Strafanzeigen -

 

Beweis:   Zeugnis Rechtsassessor Detlev Süßmilch, Wehrstr. 27, 45721 Haltern.

Beweis:   Zeugnis Rechtsanwalt Dr. Christian Braun, Messehaus am Markt 16,

             04109 Leipzig.

Beweis:   Zeugnis Rechtsanwalt  Matthias Wahl, Schützenstr. 23, 06682 Teuchern.

Beweis:   Zeugnis Rechtsanwalt Roland Ulbrich, Leibnitzstrasse 14, 04105 Leipzig.

             Zeugnis:         Rechtsanwalt Dr. Christian Franke, Hammerstr. 39, 48153 Münster.

Beweis:   Zeugnis Rechtsanwalt Prof. Dr. Müller, Hansering 3, 06108 Halle.

Beweis:   Zeugnis Rechtsanwalt i.R. Lutz Reuscher, Sangerhäuser Str. 18,

             06295 Lutherstadt-Eisleben.

Beweis:  Zeugnis Rechtsanwalt Alois Wasser, Kreuzstr. 1, 33602 Bielefeld.

Beweis:   Zeugnis Rechtsanwalt Stephan Schatz, Harkortstr. 19, 04107 Leipzig.

Beweis:  Zeugnis Rechtsanwalt Thomas Markpert, bei CMS Hasche-Sigle,             

             Augustenplatz 9, 04109 Leipzig.

Beweis:   Zeugnis Rechtsanwalt Dr. Ulrich Rieske, Klostergasse 3, 04109 Leipzig.

Beweis:   Zeugnis Rechtsanwalt Hendrik Fiedel, Hinrichsenstr. 19, 04105 Leipzig.

Beweis:  Zeugnis Rechtsanwalt Wilhelm Stach, Karl-Marx-Strasse 20,

             06179 Teutschenthal-Holleben.

 

  1. Zum eigentlichen Sachverhalt

 

3.1.

Das Hauptziel der Funktionäre ist die Eliminierung der Synagogengemeinde. Gestützt und gefördert werden die Funktionäre von Hintermännern, wie diese im "Dossier Ehrend"  - Anlage 1 - zu erkennen sind. Die Beschuldigten helfen aus hiesiger Sicht und wie unten weiter erläutert wird, dazu bei.

 

3.2.

Siehe hierzu die Denunzierung der Synagogengemeinde und deren Vorstand durch die Beschuldigten zu 1. und zu 2. (und wahrscheinlich weiterer Hintermänner aus deren Amt) beim Landeskriminalamt, mit dem  Ziel, alle Verwaltungsunterlagen der Synagogengemeinde zu beschlagnahmen, deren Vorstand zu kriminalisieren, dies wiederum mit dem Hauptziel, den Ruf der Reformjudengemeinschaft zu beschädigen und die Synagogengemeinde zu liquidieren. Mit dieser Maßnahme sollen Gerichte und Behördeninstanzen beeinflusst werden, gegen die Reformjuden Groll zu hegen, um die seit 20 Jahren anhängigen Gerichtsverfahren endgültig gegen die Synagogen-gemeinde zu entscheiden.

 

Beweis:   Zeugnis Rechtsanwalt Dr. Christian Braun, b.b.

 

3.3.

Fernerhin wehren sich die Beschuldigten dagegen, den seit 20 Jahre anhaltenden Rechtsstreit durch einen Vergleich zu beenden. Vielmehr veranlassen sie, dass sich die Gerichtsverfahren weiter jahrelang hinziehen und immer wieder erneut für die Synagogengemeinde Gerichts- und Anwaltskosten anfallen, deren Lawine zum Untergang der Synagogengemeinde beihelfen soll.

 

Beweis:   Zeugnis Rechtsanwalt Dr. Christian Braun, b.b.

Beweis:   Zeugnis Oberkantor Frank Mylius, Große Wallstrasse 36, 06108 Halle.

Beweis:   Zeugnis Frau Kerstin Rausch, Riebeckplatz 8, 06110 Halle.

Beweis:   Zeugnis Karl Sommer, Vorsitzender der Synagogengemeinde Halle,

             Hansastrasse 7a, 06118 Halle.

Beweis:   Zeugnis Pavel Rollbein,  2. Vorstand der Synagogengemeinde Halle,

              Ludwig-Bethcke-Strasse 6, 06132 Halle.

Beweis:   Zeugnis Irina Chapovalova,  3. Vorstand der Synagogengemeinde Halle,                                      Möckernstr. 8, 06112 Halle.

Beweis:  Zeugnis Rechtsanwalt Thomas Markpert, b.b.

 

3.4.

Zudem haben die Beschuldigten die Klage des Landes gegen den Landesverband beim Verwaltungsgericht Magdeburg, zurückgenommen. Hier ging es um die Herausgabe der Geld-Rücklagen, die der Landesverband im  Falle des Unterliegens gegen die Synagogengemeinde angelegt hatte. Es ist von einem Betrag i.H.v. 900.000 € die Rede. Damit übernimmt das Land zudem noch die Gerichts- und Anwaltskosten in sechsstelliger Höhe und verzichtet ohne ersichtliche Not auch auf die von den Beschuldigten dem Landesverband zu Unrecht ausbezahlten Gelder,  die der Landesverband der Synagogengemeinde weiterleiten sollte, aber bekanntlich unterschlagen hatte. Das Verwaltungsgericht Halle stellte den Betrag von 900.000 € fest, nebst Zinsen seit 20 Jahren, also  ein zweistelliger Millionenbetrag. Gaben denn die Beschuldigten freiwillig diese hohe Summe preis? Oder erst auf massiven Druck der Funktionäre?

 

Jedenfalls: Die Beschuldigten schädigten damit den Staat um einen hohen Millionenbetrag.

 

Beweis:   Zeugnis Rechtsanwalt Dr. Christian Braun, b.b.

Beweis:   Untersuchung durch den Landesrechnungshof, ersatzweise den Bundesrechnungshof.

 

Die Öffentlichkeit, soweit sie von diesem Skandal Kenntnis erlangt, da  ja eine Art Schweigekartell die Beschuldigten und die Funktionäre vor Veröffentlichung dieser Machenschaft schützt, ist von dem Ausmaß dieser Pflichtverletzungen entsetzt.

 

3.5.

Verwaltungsgerichtlich gegen diese Machenschaften vorzugehen, ist der Synagogengemeinde versperrt, weil ihr in Sachsen-Anhalt aus grundsätzlichen Erwägungen Prozesskostenhilfe verweigert wird und ihr die finanziellen Mittel fehlen um zu klagen.

Denn schon jetzt schuldet die Synagogengemeinde dem Rechtsanwalt Dr. Braun ca 130.000 € Anwaltskosten, weil die Sache sich nunmehr seit 20 Jahre hinzieht und zu keinem Ende kommen bestimmt zu sein scheint.

 

Beweis:   Zeugnis Rechtsanwalt Dr. Christian Braun, b.b.

 

Darin wird das Wirken der Funktionäre und Beschuldigten erkannt, die darauf enormen Einfluss nehmen, dass der Synagogengemeinde jede Art von Prozesskostenhilfe zu verweigert wird, um die Synagogengemeinde  zu schädigen, wo es nur geht. Auch dieses Verhalten wird als Verstoß gegen die allgemein gültige Grundsätze von Glaubensfreiheit, Parität und Neutralität gesehen und zur Anzeige gebracht. Es wird zudem hierbei das Wirken einer kriminellen Vereinigung vermutet.

 

3.6.

Die Beschuldigten haben sich gegenüber den sie doch beschützen sollenden Landesreformjuden der Prävarikation schuldig gemacht. Sie horchten die Vorstände der Synagogengemeinde in einer Unzahl von Telefonaten aus, um dann die erforschte Situation mit den Funktionären, mit denen sie sich duzen,  zu diskutieren und die Vorgehen gegen die Synagogengemeinde einzuschätzen und festzulegen. Siehe auch die geheim gehaltene Anzeige der Beschuldigten gegen die Vorstände der Synagogengemeinde beim Landeskriminalamt, zu Aktenzeichen 396 Gs 426 Js 2310/12 (20/14)] des Amtsgerichts Halle.

 

Beweis:   Zeugnis LKA-Direktor Jürgen Schmökel, dienstansässig

             Lübecker Str. 53-63, 39124 Magdeburg.

 

3.7.

Die den Beschuldigten im Original zugeschickten Mitgliederliste der Synagogengemeinde aus dem Jahr 2005, die vom Landesrabbiner Dr. Rothschild und dem Vorsitzenden der Judenunion geprüft und testiert worden war, verschwand aus den Akten des Kultusministeriums bemerkenswerterweise. Sie soll von den Beschuldigten den Funktionären zugespielt worden sein, damit diese das berüchtigte Strafbefehlverfahren vor dem Amtsgericht Magdeburg durchführen konnten. In diesem blieb, nach anfänglicher Abweisung, sämtliche Argumentation des dort Beschuldigten unberücksichtigt. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass diese Mitgliederliste keinerlei Bedeutung hatte, auch alle Zeugen der Funktionäre die Unwahrheit protokollieren ließen. Siehe hierzu die Strafanzeigen wegen Falschaussagens gegen die dort gehörten „Zeugen“ der Funktionäre. Ein Strafgericht in Magdeburg selektieren, wer Jude ist und wer zu einer jüdischen Gemeinde zählt?  Verfassungsgarantierte  Grundsätze der Neutralität und  Glaubensfreiheit zerschellen an der Wut, die  Reformjuden auszugrenzen und deren Gemeinschaft zu eliminieren.

 

Beweis:

Strafbefehlverfahren gegen den Vorstandsvorsitzenden der Synagogengemeinde von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Magdeburg zu Az. 1708-044173-0 120 Js 2400/06. Hier wurden zur Verurteilung des Vorstandsvorsitzenden der Synagogengemeinde 19 Zeugen der strafanzeigenden Funktionäre geladen, dagegen alle vom Beschuldigten zur Ladung beantragten Zeugen nicht. Zudem wurde von einem/r Unbekannten aus einem Wisch über eine Zahl Vier die Zahl SIEBEN geschrieben. Dies wurde dem Vorstandsvorsitzenden der Synagogengemeinde zur Last gelegt, vermutlich aus göttlicher Eingebung festgestellt oder auf Order der Funktionäre, was naheliegender ist. Der Vorstandsvorsitzenden der Synagogengemeinde wurde allein dafür, obgleich völlig unschuldig, zu zwei Monaten Strafhaft und 1.500 € Geldbuße verurteilt. Dieses Strafbefehlverfahren vermittelte über den Anschein hinaus, als sollte der Vorstandsvorsitzende der Synagogengemeinde, koste es was es wolle, auch unter sehr frei und weit ausgelegter Strafprozessordnung, verurteilt werden. Die Landesreformjuden betrachteten dieses Strafbefehlverfahren als Schauprozess altstalinistischen Musters.

 

Beweis:

Siehe auch die Nichtverfolgung der Zivilklage und Strafanträge gegen die falschaussagenden 19 Zeugen, die die strafanzeigenden Funktionäre der Staatsanwaltschaft lieferten und den Strafantrag gegen den Anwalt der Funktionäre Böhnke, Berlin und andere.

 

Beweis:

Strafanzeigen gegen Frau Alla Karpilowski (alias Karpilowska) bei der Staatsanwaltschaft Halle zu Az. 426 Js 1832/08 und andere.

 

Hierzu exemplarisch Herbeiziehung der Akten Böhmke aus dem Ermittlungsverfahren gegen Herrn Rechtsanwalt Böh,ke beim Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen zu Az. 26 Zs 245/14vom 21.02.2014, mit Weiterleitung an die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Sachsen-Anhalt, hier sind die Akten offensichtlich verschollen.

 

3.8.

Der Beschuldigte zu 2. hatte zusammen mit dem früheren Judenbeauftragten, den Beschuldigten zu 3., den hier Unterzeichnenden und den Justitiar der halleschen Reformjuden Stach,1996  nach Magdeburg zitiert und erklärt, dass sie Reformjuden die im Holocaust ausgelöschte hallesche Reformgemeinde wiedergründen sollen, um den Streit mit dem Judenzentralrat zu beenden. Es wurde den Reformjuden zugesagt, noch im Jahr 1996 die neugegründete Gemeinde an den Staatsleistungen zu beteiligen und ihr die Körperschaftsrechte zu zuerteilen.

 

Zeugnis:         Rechtsanwalt i.R. Wilhelm Stach, b.b.

Beweis:          Zeugnis Karl Sommer, Vorsitzender der Synagogengemeinde Halle,

                    Hansastrasse 7a, 06118 Halle.

 

3.9.

Ohne diese Zusage hätten die halleschen Reformjuden die Synagogengemeinde nicht wiedergegründet. Sie hätten nicht die Verantwortung für diese, ohne Körperschaftsrechte und ohne Finanzierungsbeihilfe über die Landesmittel, tragen wollten.

 

Beweis:   Zeugnis Pavel Rollbein,  2. Vorstand der Synagogengemeinde Halle,

              Ludwig-Bethcke-Strasse 6, 06132 Halle.

Beweis:   Zeugnis Irina Chapovalova,  3. Vorstand der Synagogengemeinde Halle,                                      Möckernstr. 8, 06112 Halle.

Beweis:   Zeugnis Karl Sommer, b.b.

Beweis:   Zeugnis RA W. Stach, b.b.

Beweis:   Zeugnis Daniel Tsah, Chasan, c/o JÜGE, Prinz-Friedrich-Karl-Str. 9,

             44135 Dortmund.

 

3.10.

Sie wären, wie die zuvor in Magdeburg entrechten und verbannten Reformjuden, in der Allgemeinheit aufgegangen oder hätten sich mit ziviler Gegenwehr in der von Kontingentzuwanderern besetzten, vom Judenzentralrat beherrschten  Jüdischen Gemeinde behauptet, die allerdings der Zentralrat mit einer Hundertschaft der Bereitschaftspolizei gegen die Reformjuden ab geschützt hatte.

 

Beweis:   Zeugnis Herr Ulrich Braun-Levy, Staatssekretär i.R., ehemaliger        Vorsitzender der vor der               Zwangsorthodoxierung noch liberalen Synagogengemeinde zu Magdeburg und des damals            noch liberalen Landesverbands jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt und                                 Brandenburg, Juri-Gagarin-Str. 4, 39118 Magdeburg.

 

3.11.

Der Judenzentralrat hatte auch mit Duldung der Beschuldigten und deren Hintermännern das jüdische Gemeindehaus durch die Polizei Fenster einschlagend erstürmen lassen, was in der Öffentlichkeit das Echo "Kleine Kristallnacht"  auslöste,

siehe Rundschreiben - Anlage -. 

 

3.12.

Da dieser Hausfriedensbruch vom Judenzentralrat organisiert und angeordnet war, wagte es sich die Presse nicht, darüber korrekt zu berichten.

 

3.13.

Auch die Beschuldigten hielten sich wirksam bedeckt. Das Schweige- und Wegseh-Kartell aus DDR-Zeiten funktionierte damals noch reibungslos. Der reformjudenfeindliche Umtrieb des Judenzentralrats wurde wortlos hingenommen. Der Judenzentralrat galt damals für die Beschuldigten als die neue Besatzungsmacht, die das Vakuum, das die gerade entlassene sowjetische hinterließ, nunmehr ausfüllte. Dem Judenzentralrat gegenüber konträre Meinung zu vertreten galt (und gilt bis heute) als Tabu. (Dabei haben längst emanzipierte Juden in Brandenburg und ganz Westdeutschland erkannt, dass der Judenzentralrat eben nicht die Juden in Deutschland vertritt, sondern nur ihm zugehörende, von unterwürfigen Funktionären besetzten Landeverbände. Freie Juden werden desavouiert. Sie hierzu Link:

 

http://www.freie-juedische-meinung.de/de/j-dische-gemeinden )

 

3.14.

Dafür sorgte auch der vom Judenzentralrat rechtswidrig  eingesetzte Zwangsverwalter der Jüdischen Gemeinde zu Halle, K.d.ö.R., der Ex-Stasimajor Dr. Peter Fischer, Doktorand der SED-Parteihochschule, der nach dem Ende der DDR eine wundersame Metamorphose zum Juden erlebte, indem er seine stasipolitsche Karriere durch die eines Judenzentralrats-Funktionärs fortsetzen durfte, weil er offensichtlich aus seiner Stasizeit gewisse aufsehenerregende Vita-Details bestimmter Judenfunktionäre kannte  und diese dafür  unter Verschluss hielt. Unter der Zwangsverwaltung des Dr. Fischer, wurden die Reformjuden aus der Jüdischen Gemeinde Halle ausgeschlossen, ohne davon in Kenntnis gesetzt zu werden und von der wachhabenden Polizei davon abgehalten, die Gemeindeversammlungen aufzusuchen. Hinzu kam, dass gegen die Reformjuden eine einstweilige Verfügung (1995) erging, die den Reformjuden bei Strafe von 500.000 DM - ersatzweise Haft - verbot,  ihre jüdischen Gebäude und  Grundstücke zu betreten, also auch ihren Friedhof, der damit ebenfalls enteignet wurde. Diese Entscheidung ist immer noch rechtskräftig. Zudem wurden alle aus der Ex-Sowjetunion zugezogenen Reformjuden damit bedroht, sie nach Sibirien zu deportieren, wenn sie nicht unverzüglich die Synagogengemeinde verlassen. Ein anderes Mal wurde mündlich damit gedroht, deren Kinder zu entführen und dergleichen Gräueltatenandrohungen mehr, die der seinerzeitige Polizeichef von Halle Dr. Hermann untersuchen ließ.

 

3.15.

Beweis für die zwangsweise Eliminierung der Reformjudengemeinschaft Magdeburgs, zu welcher die Beschuldigten tatenlos zuschauten:

 

Beweis:   Zeugnis Herr Ulrich Braun-Levy, b.b.  

 

3.16.

Da 1996, also sehr kurz VOR der Gründung der Synagogengemeinde, die russisch-orthodoxe Jüdische Gemeinde zu Dessau gegründet wurde, der sofort die Körperschaftsrechte zuerteilt und die Staatsleistung ausbezahlt wurden

 

(deren Staatsleistung kassierten damals allerdings nahezu vollständig Landesverbandsfunktionäre in Form von Gehältern und Spesen für sich, was geheim geschah; siehe hierzu Bericht des Landesrechnungshofs des Landes Sachsen-Anhalt

 

Beweis:          Zeugnis Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt,

                    Kay Barthel, dienstansässig Kavalierstr. 31, 6844 Dessau-Roßlau),

 

sahen die halleschen Reformjuden keine Arglist hinter den Zusagen der Beschuldigten zu 2. und zu 3. So wurde die Reformgemeinde Synagogengemeinde gewissheitsvoll und arglos erneut gegründet. Nach dem Gutachten des Staatskirchenrechtlers H. Weber standen der Synagogengemeinde schon als "altkorporierte" Körperschaft die Zuerteilung der Körperschaftsrechte zu.

 

Beweis:    Zeugnis Staatskirchenrechtler-Rechtsanwalt Prof. Dr. Hermann Weber, b.b.          

 

3.17.

Nachdem die Körperschaftsrechte und die Beteiligung an der Staatsleistung von der Synagogengemeinde bei der Landesregierung eingefordert wurden, verweigerten die Judenbeauftragten der Synagogengemeinde diese rundweg. Sie stritten dreist ihre Zusagen ab.

 

Beweis:   Zeugnis Pavel Rollbein, b.b.

Beweis:   Zeugnis Irina Chapovalova, b.b.

Beweis:   Zeugnis Karl Sommer, b.b.

Beweis:   Zeugnis RA W. Stach, b.b.

Beweis:  Zeugnis Daniel Tsah, b.b.

 

3.18.

Hintergrund war ein Schreiben des Judenzentralratspräsidenten I. Bubis, das den Beschuldigten jegliche Unterstützung der reformjüdischen Synagogengemeinde streng  untersagte. Die Judenbeauftragten gehorchten dem Judenzentralrat entweder aus Furchtsamkeit oder weil sie hierfür entlohnt wurden oder einer Mischung daraus, so, wie es in der jüdischen Landesgemeinschaft gerätselt wird und im Dossier Ehrend anklingt.

 

Beweis:  Zeugnis Jakow Li, ehemaliger Vorsitzender des Landesverbands,                                             Schwalbenweg 8, 06110 Halle.

Beweis durch eidliche Vernehmung:

             Klaus Wolff, Ex-Judenreferent, dienstansässig im Kultusministerium,                                          Turmschanzenstrasse 32, 39114 Magdeburg.

 

3.19.

Die von den beiden Judenbeauftragten angelogenen und geprellten Reformjuden in Halle waren entsetzt, dass Ministerialbeamte sich zu solchermaßen Wortbrüchen erniedrigten. So etwas sollte es doch in Zeiten rechtsstaatlich demokratischer Staatsordnung nicht mehr geben. Die Synagogengemeinde verklagte die Landesregierung deshalb auf Zuerteilung der Körperschaftsrechte. Das Verfahren ging ihr beim Verwaltungsgericht Halle verloren, ebenso beim Oberverwaltungsgericht. Die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht redete der Beschuldigte zu 2. dem hier Unterzeichnenden mit der Zusage aus (nachdem die Synagogengemeinde bereits vor dem Bundesverwaltungsgericht das Verfahren zur Beteiligung an den Landesmitteln gewonnen hatte), nunmehr der Synagogengemeinde ohne weiteres die Körperschaftsrechte zuzuerteilen. Wieder eine Zusage, die nicht eingehalten wurde. Inzwischen war dann auch die Beschwerdefrist beim Bundesverwaltungsgericht verfallen.

 

3.20.

(Das Bundesverwaltungsgericht – anders als die sich offensichtlich absprechenden Gerichte in Sachsen-Anhalt, die der Synagogengemeinde, möglicherweise auf Weisung der Beschuldigten und der Funktionäre grundsätzlich Prozesskostenhilfe verweigern – hätte, wie aus dem vom Rechtsanwalt Prof. Dr. Hermann Weber erstellten Gutachten zu entnehmen war, die Landesregierung aufgefordert, der Synagogengemeinde die Körperschaftsrechte zuzuerteilen, zudem ihr Prozesskostenhilfe gewährt.

 

Beweis:   Zeugnis Rechtsanwalt Prof. Dr. Hermann Weber, b.b.)

 

3.21.

Der naiven, auf Obrigkeitsehrlichkeit vertrauenden Synagogengemeinde, die vollständig mittellos dastand, wurden nicht nur die Körperschaftsrechte nicht zuerteilt, sondern auch noch die, sehr hoch festgelegten, Gerichts- und Anwaltskosten auferlegt. (Eigene Anwaltskosten hatte die Synagogengemeinde nicht, da sie Klage und Schriftsätze selbst anfertigte und von einem zugelassenen Anwalt nur für Bakschisch-Bezahlung  postulationsfähig gemacht, abstempeln ließ.)

 

Noch bevor die entsprechenden gerichtlichen Kostenfeststellungsbeschlüsse der Synagogengemeinde zugestellt worden waren, erschien der Gerichtsvollzieher, Herr Brandenburg, um aus diesen gegen die Synagogengemeinde  zu pfänden. Denn die Beschuldigten und ihre, aus hiesiger Sicht antijüdisch verhetzten Hintermänner bzw. Vorgesetzte,  hatten sich gegen die wehrlose Synagogengemeinde namhafte Anwälte bestellt. Es ist dem Anstand des Gerichtsvollziehers Brandenburg zu verdanken, dass dieser nicht gleich amtsgierig zuschlug, sondern ein paar Tage zuwartete.

 

(Marginalie:

Später, anlässlich einer Lehrveranstaltung, wurde der damalige Vorsitzende Richter als Referent getroffen. Er entschuldigte sich bei der Delegation der Synagogengemeinde, dass er ihr nicht Recht zusprechen konnte/durfte. Unrecht sei es, dass die Jüdische Gemeinde Dessau, obgleich mit von der deutschen Sprache nicht mächtigen Zuwanderern besetzt/gegründet, die Körperschaftsrechte auf Order des Judenzentralrats zuerteilt wurden und der Synagogengemeinde diese, trotz Zusage der Beschuldigten, verwehrt wurden. Auf Befragen, warum derartige Bevorzugung der orthodoxen und Benachteiligung der liberalen Juden stattfindet, kam zur Antwort: Es besteht kein Recht im Unrecht, was heißen sollte, weil die Zuerteilung der Körperschaftsrechte und die Beteiligung an der Staatsleistung der orthodoxen Jüdischen Gemeinde zu Dessau zu unrecht erfolgte, durfte sich die Synagogengemeinde nicht auf Gleichbehandlung berufen. Abgestellt wurde dieses Unrecht allerdings bis zum heutigen Tag nicht, so dass es sich nicht um ein Unrecht handeln kann und mit dieser Ausrede nur die Diskriminierung und Entrechtung der Klägerin vertuscht wird.

 

Beweis:   Zeugnis Dr. Karl-Heinz Millgramm, Ex-Vorsitzender der 3. Kammer des                                     Verwaltungsgerichts Halle, Thüringer       Str. 16, 06112 Halle.)

 

3.22.

Dass seitens der Landesregierung so übereilt gegen die Synagogengemeinde die Pfändung  befohlen wurde, weist darauf hin, dass die Beschuldigten, die ja wussten, dass die Synagogengemeinde ohne die Landesmittel finanziell nicht in der Lage ist, die überhöhten hohen Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen, auf diese Weise die Synagogengemeinde eliminieren wollten. Moralisch-ethisch gesehen: Kann Judenverfolgung deutlicher zum Ausdruck kommen? Ist es Aufgabe der Judenbeauftragten, eine Reformjudengemeinschaft, die 200 Jahre Bestand hat, die Hitler und Honecker nicht vollständig ausgerottet hatten, nunmehr der Liquidation auszuliefern? Schwer vorstellbar, es sei denn die Präambel der Judenstaatsverträge ist Heuchelei und darf staatlicherseits in Sachsen-Anhalt ignoriert und verhöhnt werden.

 

Dazu ein Zitat aus „Notabene“ der Monatslektüre für die Reformjuden:

 

…---  in Verantwortung vor der deutschen Geschichte, die durch Verfolgung und    

              Vernichtung von Menschen jüdischen Glaubens und jüdischer Herkunft mitgeprägt ist,

             --- in Kenntnis der Maßnahmen offener oder verdeckter Gewalt in der Zeit                                        kommunistischer Gewaltherrschaft, *

             ---  in dem Bewusstsein des großen Verlustes, den das Land Sachsen-Anhalt durch die                    Vernichtung jüdischen Lebens und jüdischer Kultur ** erlitten hat,

              ---  in dem Wunsch, der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt  den     Wiederaufbau               eines Gemeindelebens zu erleichtern ***  …

 

Solch tiefgreifende Versprechung gibt man weder leichtfertig noch heuchlerisch. Auch darf niemand guten Willens diesen ethischen Fundamenten zuwiderhandeln.

 

Doch:

 

*     Verdeckte Gewalt wird heutzutage  der Landesreformjudengemeinschaft angetan

       Vergl.:  Strafbefehlverfahren, zu Aktenzeichen 1708-044173-0 120 Js 2400/06 von    Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Magdeburg,

       Diebstahl der Thorarolle,

       Grabschändungen u.v.m.

und

pogromartige Justiz-Aktionen gegen die Synagogengemeinde Halle und deren Vorsitzenden, vergl. z.B. Amtsgericht Halle, Aktenzeichen 396 Gs 426 Js 2310/12 (20/14) und andere …

**   die Vernichtung der Kultur der Landesreformjudengemeinschaft wird    - aus der Sicht der Betroffenen - seit 19Jahren praktiziert;

***  gegenüber der Landesreformjudengemeinschaft: Totale Fehlanzeige.

 

 

 

 

Zitatende.

 

3.23.

Der hier Unterzeichnende rief in seiner Verzweiflung beim Kultusministerium an, um die Pfändung abzuwenden oder um Ratenzahlung nachzusuchen. Es war ein Freitag, alle Beamten befanden sich im Wochenende, nur der damalige, aus Hannover hergelobte  Kultusminister bediente noch das Telefon und erklärte unwirsch, dass man sich an die Staatskanzlei zu wenden habe. Dort gleich angerufen, nahm ein soeben aus dem Westen eingestellter Referendar ab, der nicht glauben wollte, wie in Deutschlands Sachsen-Anhalt schon wieder gegen Juden versündigt wurde. Er versprach Abhilfe, die tatsächlich – für Sachsen-Anhalt sehr ungewohnt -  darin bestand, dass er sein Wort hielt und damit der Synagogengemeinde erlaubt wurde, die Gerichts- und Anwaltskosten der Landesregierung  in Monatsraten á 100 DM abzutragen.

 

3.24.

Die Synagogengemeinde, die als einzige jüdische Gemeinde in den neuen Bundesländern die wöchentlichen und Feiertags-Gottesdienste hielt, hat für diesen standhaften, ehrlichen Beamten einen Dankgottesdienst ausgerichtet. Er möge leben.

 

3.25.

Die Ratenzahlungen erledigte  der hier Unterzeichnende immer pünktlich (aus deiner Altersrente von ca . Er bezahlte diese aus seiner Mini-Altersrente. Da er über kein Konto verfügte, musste die Rate per Post in bar eingeschickt werden. Darüber beschwerten sich die Beschuldigten bitter, weil sie die Raten dann an der Kasse einzubezahlen hatten und dies ein ungeheurer und unzumutbarer Aufwand für sie war. Sie mussten nämlich zu Fuß im Haus zur Kasse gehen, um die Einzahlung abzugeben...

 

3.26.

Niemals erhielt der Unterzeichnende vom Kultusministerium eine korrekte Abrechnung und Quittierung der einbezahlten Beträge. Auf Anforderung wurde ihm ein Wust von Abrechnungszahlen zugesendet, die offensichtlich erfunden und eiligst zusammengetrieben wurden, von denen keine einzige Angabe richtig war. Um des lieben Friedens willen, wurde auch dieser Missstand akzeptiert. Dabei bleibt die Frage, ob diese Methode eines Ministeriums in Deutschland würdig ist und ob solche Handlungsweise straffrei ist.

 

3.27.

Hauptantriebskraft der Funktionäre ist, wie die Beschuldigten in Telefonaten nolens-volenz zugaben,  die Absicht, an den der Synagogengemeinde zustehenden Staatsleistungen, die die Landesregierung für alle Landesjuden vorsieht, sich scheinlegal zu bereichern.

 

3.28.

Beim Landesverband und den ihm zugehörenden Gemeinden handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Beschuldigten wissen aus einer Vielzahl von Schreiben an die Staatskanzlei, den Petitionsausschuss, das Landesparlament und an sie selbst, dass die Funktionäre in Personalunion zugleich auch die Funktionäre der dem Landesverband zugehörenden Gemeinden sind, nämlich der Synagogengemeinde zu Magdeburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts; der Jüdische Gemeinde zu Halle, Körperschaft des öffentlichen Rechts und der Jüdischen Gemeinde zu Dessau, Körperschaft des öffentlichen Rechts.

 

3.29.

Gemäß § 181 BGB wird bei dieser Konstellation das Selbstkontrahierungsverbot ignoriert. Es findet unübersehbar Interessenkollision statt. Dies seit 20 Jahren. Der Staatsvertrag 1994 (inzident auch gleichlautende Artikel im Staatsvertrag 2006) ist in wesentlichen Artikeln vom Landesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt worden. Danach wurde der Landesregierung verboten, den Landesverband mit der Ausbezahlung der der  Synagogengemeinde zustehenden Landesmittel zu beauftragen. Dies ignorieren die Beschuldigten und betrauen weiterhin die Funktionäre monopolhaft mit der Verteilung der Landesmittel, die diese Funktionäre folgerichtig, da sie ja nichts von den Beschuldigten zu befürchten haben, unter sich aufteilen. Die Verantwortung hinsichtlich der Unterschlagung dieser Gelder durch die Funktionäre weisen die Beschuldigten dann von sich ab. Perpetuum mobile der Rechtsverweigerung in Sachsen-Anhalt.

 

Beweis im Bestreitungsfall:

 

Herbeiziehen der Akten des Verwaltungsgerichts Magdeburg zum Verfahren zu Az.: 7 B 613/14 MD. Zeitverzögerung würde dies sicherlich nicht verursachen, da offensichtlich nicht eingeplant ist, in absehbarer Zeit in der Sache irgend eine Entscheidung herbeizuführen, deren Rechtskraft allerdings, wie ja üblich, erst beim Bundesverwaltungsgericht  /  Bundesverfassungsgericht festgestellt werden muss. Es stehen demnach zu den 20 Jahren der Vergangenheit dazu noch etliche weitere Jahre in Aussicht.

 

3.30.

Nach dem Judenstaatsvertrag sollen 30 % der Landesleistung als Sockelbetrag an die Landesgemeinden und an den Landesverband verteilt werden. Der Rest von 70 % muss pro Mitglied aufgeteilt und verteilt werden. Eine Gemeinde, die über keine Mitglieder verfügt, bekommt auch keine Staatsleistung. Aus diesem Grund bestätigen sich die Funktionäre betrügerisch gegenseitig phantomhaft hohe Mitgliederzahlen und - ebenso unverschämt - der Synagogengemeinde ÜBERHAUPT KEINE Mitglieder.  Die Falschbestätigungen der Funktionäre wirken sich wie Raubüberfälle gegen die Synagogengemeinde aus.

 

3.31.

 Die Beschuldigten sehen diesen Straftatbeständen tatenlos zu. Sie reagieren nicht auf die Vielzahl von Hinweisen und Mahnungen der Synagogengemeinde. Sie stehen ganz offensichtlich mit den Funktionären in enger finanziell-geschäftlicher Beziehung. Sie machen sich dabei – aus hiesiger Sicht -  zu Mittätern.

 

3.32.

Die Beschuldigten, der derzeitige Ministerpräsident, der derzeitige Kultusminister und dessen Staatssekretär und der Landtagspräsident und all deren Gefolgschaft wurden und werden ständig von diesen Taten in Kenntnis gesetzt, ohne dass sich Änderungen ergeben, zu 95 – 99 % nicht einmal Reaktionen, so dass man davon ausgehen möchte, dass Sachsen-Anhalt über Keine Regierung verfügt und hier die Ministeriumsbeamten schalten und walten können wie sie wollen, da sie keiner Kontrolle zu unterliegen scheinen. Der Landes-Petitionsausschuss erweist sich in dieser Sache als absolut nutzlose Einrichtung. Er zitiert seit Jahrzehnten, wenn überhaupt, ohne eigene Recherchen anzustellen, dazu nur die Falschangaben der Beschuldigten und der Funktionäre, die er nahezu wörtlich zitierend vorträgt (ohne indes Quellenangabe zu benennen).

 

Beweis durch eidliche Vernehmung:

             Zeugnis Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff,

              dienstansässig Staatskanzlei, Domplatz 4, 39104 Magdeburg.

Beweis durch eidliche Vernehmung:

             Zeugnis Dr. Stephan Dorgerloh, Kultusminister,

              dienstansässig im Kultusministerium,

              Turmschanzenstrasse 32, 39114 Magdeburg.

Beweis durch eidliche Vernehmung:

             Zeugnis Dr. Jan Hofmann, Staatssekretär,

              dienstansässig im Kultusministerium,

              Turmschanzenstrasse 32, 39114 Magdeburg.

Beweis durch eidliche Vernehmung:

             Zeugnis Detlef Gürth,  Landtagspräsident, Landtag von Sachsen-Anhalt

             Domplatz 6-9, 39094 Magdeburg.

 

Beweis:   Siehe Landesverbands-Bescheide - Anlage 3 -. 

 

3.33.

Dadurch werden erfüllt die der Straftatbestände

 

der Volksverhetzung gemäß § 130 Absatz 1 StGB in Verbindung mit Beleidigung und Verächtlichmachung jüdisch-religiöser Glaubensausrichtung, durch Beschimpfung religiöser / weltanschaulicher Bekenntnisse von Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsvereinigungen nach § 166 StGB erkannt; der Beihilfe zur Unterschlagung des Landeszuschusses gemäß § 27 Abs. 1 StGB; der Amtspflichtverletzung und Aufsichtspflichtverletzung gemäß § 839 BGB;

der Vorteilsnahme gemäß § 331 StGB; der Begünstigung (wer einem Straftäter hilft) gemäß § 257 StGB.

 

3.34.

Die Synagogengemeinde widersprach allen, zumeist gleichlautenden Landesverbandsbescheiden. Kopie erhielten die Beschuldigten über das Kultusministerium und die Staatskanzlei. Gleichwohl ignorieren die Beschuldigten generell alle Einsprüche und Widersprüche der Synagogengemeinde. Sie lassen den Funktionären freien Lauf, die Unterschlagung der der Synagogengemeinde zustehenden Landesmittel ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

 

Beweis:   Zeugnis Rechtsanwalt Dr. Christian Braun, b.b.

Beweis:  Zeugnis Pavel Rollbein, b.b.

Beweis:  Zeugnis Irina Chapovalova, b.b.

Beweis:  Zeugnis Karl Sommer, b.b.

 

3.35.

Dass die Synagogengemeinde Null-Mitglieder hat, glauben weder die Beschuldigten noch die Funktionäre. Doch weil sie sich in ihrer 20 Jahre andauernden Unterschlagung der Landesmittel und der Beihilfe dazu, ungestört und sicher fühlen dürfen, setzen die Funktionäre im Schutz der Beschuldigten und deren Hintermänner ungebrochen die Diskriminierung und Ausbeutung der Reformjuden fort. Dies vor allem durch Unterschlagung der Landesmittel.

 

3.36.

Die Funktionäre wie Beschuldigten halten offensichtlich das deutsche Rechtssystem für so naiv, auf die "Landesverbands-Bescheide", deren betrügerischer Kern sofort jedem auffällt, hereinzufallen. Dabei sehen die Funktionäre sich im umfassenden Schutz der Beschuldigten, mit denen sie Duzverhältnisse führen. Doch sind die streng recherchierten Mitgliederzahlenermittlungen , die vom Oberverwaltungsgericht unter dessen Aktenzeichen 3 L 29/14, 3 L 30/14 und 3 L 32/14 eingefordert wurden, sowohl den Judenbeauftragten zugeschickt worden, wie auch den Funktionären. Da sich aber die Funktionäre im unbedingten Schutz der Judenbeauftragten wissen, ignorieren sie sie gerichtlich festgelegte Entscheidungen. Dies seit der Wiedergründung der Synagogengemeinde. Tatsächlich verfügt die

 

3.37.

Synagogengemeinde zählt über 351 Mitglieder, deren jeweilige orthodox-beth-Din-rabbinische Judentumszugehörigkeit bestätigt ist,

 

3.38.

die Synagogengemeinde zu Magdeburg über 336 Mitglieder, alle jedoch ohne die vom Oberverwaltungsgericht geforderte  orthodox-beth-Din-rabbinische Judentumszugehörigkeitsbestätigung,

 

3.39.

die Jüdische Gemeinde zu Halle über 92 Mitglieder, alle jedoch ohne die vom Oberverwaltungsgericht geforderte orthodox-beth-Din-rabbinische Judentumszugehörigkeits-Bestätigung, (der Mitgliederanteil der Jüdischen Gemeinde zu Halle fällt deshalb so gering aus, weil in Halle die überwiegende Mehrzahl der hier ansässigen gläubigen Juden der Synagogengemeinde zugehört),

 

3.40.

die Jüdische Gemeinde zu Dessau über 168 Mitglieder, alle jedoch ohne die vom Oberverwaltungsgericht geforderte orthodox-beth-Din-rabbinische Judentumszugehörigkeits-Bestätigung,

 

3.41.

die Jüdische Gemeinde zu Magdeburg (Tokkar-Abteilung), die sich von der Synagogengemeinde Magdeburg losgelöst hatte (um separat auch noch an den Landesmitteln beteiligt zu werden), über ehedem einmal 25 Mitglieder, alle jedoch ohne die vom Oberverwaltungsgericht geforderte orthodox-beth-Din-rabbinische Judentumszugehörigkeits-Bestätigung (dem Vernehmen nach wird auch in dieser, mit dem Landesverband assoziierten Gemeinde, die Landesleistung nicht für soziale, kulturelle und religiöse Zwecken angewendet, sondern zur Finanzierung eines feudalen Pkw-Fuhrparks und für Gehälter; das entspricht aber nicht dem Sinn der Staatsleistung nach dem Geist des Staatsvertrags). Doch die Beschuldigten nehmen auch diese Hürden ohne zu reagieren.

 

3.42.

Das Übel der Bestechlichkeit ist, dass der Korrumpierte erpressbar ist und der Erpresser sich den Korrumpierten willfährig macht. Diesen Bestand sehen viele Mitglieder der Synagogengemeinde so, aber auch verantwortungsbewusste Bürger, die sich wegen dieser Zustände im Land Sorgen machen.

 

3.43.

Die von den Funktionären in ihren "Bescheiden" - Anlage - genannten Zahlen sind

 

insgesamt falsch.

 

Die Mitgliederlisten der dem Landesverband zugehörenden und der mit diesem assoziierten Gemeinden sind aufgefüllt mit Scheinmitgliedern und Karteileichen und auch mit Mitgliedern die der Synagogengemeinde zugehören. Die Mitgliederzahlen der Funktionäre dienen ausschließlich dem Zweck der Scheinbegründung der Unterschlagung der der Synagogengemeinde zustehenden Landesmittel. Die Beschuldigten nehmen dies kommentarlos hin. Dies, obgleich sie doch für die ordnungsgemäße Verteilung der Landesmittel die volle Verantwortung tragen. Dieses Stillverhalten ist dem Bürger nur erklärbar, wenn er Korruption und darauf beruhende Erpressung/Nötigung mit betrachtet.

 

Für die hier genannte korrekte Mitgliederzahl der Jüdischen Gemeinde zu Halle,

 

Beweis:  Zeugnis Jakow Li, b.b.

 

für die hier genannte korrekte Mitgliederzahl der Jüdischen Gemeinde zu Magdeburg und der der Synagogengemeinde zu Magdeburg,

 

Beweis:   Zeugnis Anna Trojanowskaja, Dorotheenstrasse 5, 39104 Magdeburg,

Beweis:   Zeugnis Herr Dimitri Tukuser, zu laden über die

             "Aktion Mensch", Heinemannstrasse 36, 53775 Bonn,

 

für die hier genannte korrekte Mitgliederzahl der Jüdischen Gemeinde Dessau,

 

Beweis:   Zeugnis Itsik Peker, ehemaliger Gemeindevorstand, der JüGe-Dessau,         

             Helene-Meier-Strasse 21, 06844 Dessau,

   

Siehe hierzu auch die Ermittlungsunterlagen, die dem Oberverwaltungsgericht zu dessen Aktenzeichen 3 L 29/30/32/14 vorliegen. - Anlage -. 

 

3.44.

Zur weiteren Demonstration dafür, dass die Herabsetzungen der Mitgliederzahlen der Synagogengemeinde durch die Funktionäre auf Null unübersehbare Täuschungsmanöver  sind, anbei Fotos von vor dem Gottesdienst der Synagogengemeinde nach dem Hochwasser 2013. Im Hochwasser  wurden bekanntlich sämtliche Sozial-, Kultur- und Verwaltungsräumlichkeiten und deren Einrichtungen radikal zerstört (die Judenbeauftragten reagierten nicht einmal auf die Schadensbeseitigungshilfsanträge der Synagogengemeinde, vielmehr ließen sie ausrichten, dass nur jüdische Gemeinden mit Körperschaftsrechten berechtigt sind Schadensbeseitigungshilfsanträge zu stellen. Auch dies offensichtlich in Missachtung der Grundrechte und Grundsätze von Glaubensfreiheit, Parität und Neutralität und offensichtlich auf Anweisung der Funktionäre).

 

Zur Demonstration dafür, dass die Herabsetzung der Mitgliederzahlen der Synagogengemeinde auf NULL reine Täuschung und in Unterschlagungsabsicht praktiziert wird, anbei zu Beweiszecken aufgenommene Fotos von den Gottesdiensten der Synagogengemeinde. Anlage 

 

  1. Schlussbemerkungen

 

1.

Die Synagogengemeinde ist nicht wie die anderen jüdischen Gemeinden im Land und deren Landesverband damit ausgelastet, ihre Verwaltung zu verwalten. Vielmehr sieht die Synagogengemeinde ihre Aufgabe darin, als jüdisch-religiöse Gemeinde tätig zu sein. Dagegen beanspruchen die Landesregierung und deren Gerichtsinstanzen, dass sich die Synagogengemeinde auf eine ausschließlich nur um ihre Selbstverwaltung beschäftigende Gemeinde zu reduzieren hat. Dies wäre schon aus Kostengründen nicht möglich; denn wovon sollte die Synagogengemeinde die dazu erforderlichen Mitarbeiter bezahlen? Auch aus ethischen Gründen, sollte eine religiöse Gemeinschaft andere Ziele, als die bloße Verwaltung ihrer Gemeinschaft verfolgen. Es ist sehr schwer, solche Einstellung in einem säkularen Land zu vertreten und noch schwerer, hierfür Verständnis zu finden.

 

  1. Die Reformjuden postulieren:

 

Wenn der gegenüber den Landesreformjuden praktizierte Antisemitismus dem Staat notwendig ist und der Staat, also die gesamte Bevölkerung, daraus Nutzen zieht, so wollen wir uns dem beugen und erdulden. Etwas völlig anderes ist es, wenn nur einzelne Ministerialbeamte im  Antisemitismus Befriedigung finden oder darin ihrer Rachsucht nachgehen oder wenn sie sich dazu korrumpieren ließen. Dann leisten wir zivilen Widerstand durch diese Strafanzeige und Veröffentlichungen.

 

Antisemitismus hat schon einmal, aber davon wissen offensichtlich etliche Ansager nichts mehr, Deutschland in die Katastrophe gestürzt und beinahe das Vaterland zerstört. Ist das schon so lange her,  dass diese Ansager nichts mehr davon wissen wollen? Ansager, die sich bereicherungs-süchtigen Funktionären andienen, welch letztere noch nie das Wohl der jüdischen Gesellschaft im Auge hatten oder gemeinnützig vertraten und die damit alle Juden immer nur in schräges Licht stellen. Vielleicht denkt man einmal über dieses Faktum nach, bevor weiter gegen die Reformjuden hergezogen wird, um diese schon wieder einmal auszurotten zu versuchen und damit die internationale jüdische Solidarität aufhorchen lassen. Die Synagogengemeinde wird sich jedenfalls nicht ohne Gegenwehr eliminieren lassen. Schon jetzt mahnt sie weltweit jüdische Organisationen und Persönlichkeiten, sich für ihren Erhalt bei den Regierungshäuptern einzusetzen.

 

3.

Wenn die Landesregierung den Landesjuden Landesmittel bereitstellt, so sind diese von unabhängigen Instanzen gerecht zu verteilen, keinesfalls die Verteilung den Funktionären zu überlassen. Denn mit den Funktionären steht die  Synagogengemeinde wegen der Unterschlagung der Landesmittel seit nunmehr 20 Jahren im Rechtsstreit. Die Beschuldigten vertreten in dieser langen Zeit sichtbar jedenfalls nur die Interessen der Funktionäre. Dies steht im Widerspruch zu den allgemein gültigen Grundsätzen von Glaubensfreiheit, Parität und Neutralität, wie Urteile des Landesverfassungsgerichts zu Aktenzeichen LVG 1/12 und LVG 2/12 vom 15.01.2013 ausweisen.

 

Auszugs-Zitat:

 

Der Grundsatz der Parität verlangt dabei insbesondere, die verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als gleichrangig, gleichwertig und gleichberechtigt zu behandeln (von Camphausen/de Wall, Staatskirchenrecht, 6. Aufl. 2006, S. 370 f.; BVerfG, Urt. v. 24.09.2004 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108,282, [299 f.]). ...

 

2.2. Entscheidet sich der Staat für eine finanzielle Förderung von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, so ist die Verteilung der im Haushaltsgesetz bereitgestellten Mittel an die und zwischen den betroffenen Gemeinschaften eine staatliche Aufgabe und kein Gegenstand des Selbstverwaltungsrechts der Religionsgemeinschaften (BbgVerfG, Urt. v.24.04.2012, a.a.O.: von Camphausen, Kirche und Religion im sozialen Rechtsstaat, in: Muckel [Hrsg.], Festschrift für Rügner, 2003, S. 67 [76]; Weber, LKV 2006, 9 [13]). Das folgt bereits daraus, dass nur so die Grundsätze der Parität und Neutralität gegenüber allen betroffenen Gemeinschaften gewahrt werden können.

 

Zitatende.

 

 

  1. Daraus folgt:

 

Entweder die Landesregierung beteiligt alle jüdischen Konfessionen an den Landesmitteln oder keine Gemeinde wird beteiligt. Vor allem nicht der Landesverband, der seit seiner Übernahme durch den Judenzentralrat nichts anderes als Zank und Streit innerhalb der seit weit über tausend Jahren hier friedlich lebenden Juden verbreitet.

 

Nur die Reformjuden auszuschließen oder sie den mit ihr in antagonistisch-religiösem Verhältnis und jahrzehntelangem Rechtsstreit stehenden russisch-orthodoxen Juden als Geldbriefträger (der nie ankommt und austrägt) zu beauftragen, ist verfassungswidrig. Siehe die Urteile des Landesverfassungsgerichts und die darauf aufbauenden Urteile des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und der Bundesverfassungsgerichts.

 

5.

Die Synagogengemeinde besteht nicht unbedingt auf diesem Strafantrag, wenn seitens der Beschuldigten unverzüglich Besserung nicht allein nur zugesagt wird, da Zusagen der Beschuldigten nicht eingehalten werden, sondern Taten erfolgen. Eben wenn unverzüglich die

 

-     Grundsätze von Glaubensfreiheit, Parität und Neutralität auch den Reformjuden zugute       kommen,

-     den Reformjuden ein Begräbnisfeld zuerteilt wird,

-     der Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg zu Az. 7 B 613/14 MD

       Unverzüglich durch Vergleich beendet wird,

-      die Evaluation des Staatsvertrages gemäß den Grundsätze von Glaubensfreiheit, Parität - siehe     Urteile des Landesverfassungsgerichts  - nicht erneut unterschlagen wird,

-      die Reformjuden an den Landesmitteln beteiligt werden,

-     den Reformjuden die Körperschaftsrechte verliehen werden,

-     den Reformjuden die Not-Sanierung ihrer Synagoge finanziert wird,

-     den Reformjuden, die im Hochwasser 2013 alle Einrichtungen verloren, entsprechende Sanierungshilfe gewährt wird,

-     alle Straf- und Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren unverzüglich beendet werden.

 

Alles dies sind in Altbundesländer seit vielen Jahren längst Selbstverständlichkeiten, so dass diese Listung nicht unbescheiden sein kann. Dies, zumal sie dem Geist der Staatsverträge entspricht und niemandem schadet, der über ein reines Gewissen verfügt.

 

III.

 

Im Hinhalte- oder Weigerungsfall zu II. wird gebeten, entsprechende Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten und gegebenenfalls deren Hintermänner unter Berücksichtigung aller strafrechtlichen Gesichtspunkte einzuleiten.

 

Die genannten Zeugen sind zu umfassender Aufklärung des Sachverhalts anzuhören.

 

Es wird um Unterrichtung hinsichtlich des Fortgangs des Verfahrens ersucht.

 

Um Mitteilung des Aktenzeichens zu diesem Verfahren wird gebeten. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Synagogengemeinde zu Halle e.V.

Der Vorsitzende

 

Karl Sommer

 p.s.

 

Kommentar zu den Fotos:

 

So sehen nach den "Bescheiden" der Funktionäre, abgesegnet von den Judenbeauftragten, NULL-MITGLIEDER der Synagogengemeinde aus. Die Beschuldigten hatten sich in 20 Jahren nie die Zeit genommen, die Gottesdienste ihrer Schutzbefohlenen zu besuchen. In keiner anderen jüdischen Gemeinde im Land hätten sie auch nur annähernd so viele Gottesdienstbesucher wie in der Synagogengemeinde in Halle - und dies REGELMÄSSIG! - angetroffen. 10 Jahre lang hat der Unterzeichnende die Kosten ganz allein getragen, aus seiner kleinen Altersrente und aus ständigen Bettelaktionen bei befreundeten Firmen. Die Beschuldigten sahen zu, wie die Funktionäre derweil die Landesmittel für sich verbrauchten und, so sieht es die Galerie, zu Korruptionszwecken missbrauchten, siehe "Dossier Ehrend", das nicht einmal die Spitze des Eisbergs aufzeigt.

 

Nach dem katastrophalen Hochwasser 2013 wurden die Einrichtungen der Sozial-, Kultur-, und Verwaltungsräume total zerstört. In der Synagoge regnete es rein, weil das Dach undicht geworden war. Gottesdienst musste in einem Notzelt gefeiert werden. Hilfe wird der Synagogengemeinde aus dem Hochwasserschadensregulierungsfond verweigert, angeblich, weil sie nicht über Körperschaftsrechte verfügt. Gewissenloser und verrohter kann man Hochwasserschadensregulierungshilfe kaum verweigern. Dabei ergibt sich die Frage, ob die ablehnenden Gremienmitglieder sich nicht besser einen anderen Beruf wählen - oder besser, hierzu gedrängt werden - sollten. Denn welche sich rechtsstaatlich-demokratisch bekennende Landesregierung kann sich Mitarbeiter erlauben, die derartig unverhüllt Judenhass zeigend den Landesreformjuden dermaßen Schaden zufügen.

 

(Fortsetzung folgt…)

 

Cartoons,

(Aus der Mottenkiste und

- bewahre - nicht zur Erheiterung, dazu

Geschichtchen  und Märchen

Für Singles und Pärchen

 

Man gedenke: Poetis mentiri licet.)

Wie immer Nr. 1:

Aus den Jahreszeiten

 Der Sommer

 

Der Geschwister Sommer sind:

Der eine zeigt sich warm und lind.

Der andre wieder heiß und schwül.

Im dritten Sommer regnets viel.

Manche Sommer nur bewegen

grauer Himmel, ohne Regen.

So dass Natur verwelkend fragt

Ob sich der Spätherbst vorgewagt.

 

Gleichwohl:

 

Im Sommerlauf verblasst  noch nicht

Des Frühlings grünes, buntes Licht.

Er atmet auch dem Herbst entgegen

mit  seinen ersten Früchtesegen.

 

Der Glanz der andren Jahreszeiten

Verweht im  Fest der Sommerfreuden.

So applaudiert  in Heiterkeit

Man ihn als schönste Jahreszeit.

 

 Fortsetzung folgt ???