In der Presse #26
Es brodelt in Sachsen-Anhalt 25. November 2005

Nach endlosem Tauziehen zwischen dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden und der Synagogengemeinde Halle um Zuwendungen legt das Kultusministerium einen Einigungsentwurf vor. Der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan J. Kramer, Generalsekretär des Zentralrat erläutert die Entwicklung

Frage: Herr Kramer, die Verhandlungen über eine finanzielle Beteiligung der liberalren Synagogengemeinde in Halle an den laufenden Zuwendungen durch das Land Sachsen-Anhalt sind im September in eine unsägliche Sackgasse geraten. Sie haben von einer „Blockadehaltung“ des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden gesprochen, die Verhandlungen für gescheitert erklärt und den anhaltinischen Kultusministerium eine monatliche Überweisung an die liberale Synagogengemeinde Halle in Höhe von 7500 € empfohlen, parallel dazu eine monatliche Rücklage von 12.500 € auf ein Treuhandkonto des Landes. Macht zusammen 20.000 €, die dem Landesverband vorerst fehlen. Die Landesregierung ist ihrem Vorschlag gefolgt. Heißt dass, für Sie hat sich der Fall damit erledigt?

Stephan J. Kramer: Nein, natürlich nicht. Es gab aber nach gründlicher Überlegung keine Alternative. Mir ist an einer positiven Lösung dieser Problematik gelegen – gerade in Blick auf die Tatsache, dass eine einvernehmliche Lösung mit der Synagogengemeinde Halle unter Umständen auch beispielhaft sein kann für weitere Gemeindegründungen, die wir im Land Sachsen-Anhalt ja schon haben. Natürlich müssen wir realistisch sein. Der Gesamtkuchen der Zuwendungen vom Land Sachsen-Anhalt wird schließlich nicht größer, nur weil mehr Esser am Tisch sitzen. Ich habe die Blockadehaltung der Vorstandsmitglieder des Landesverbandes umso weniger verstanden, als ich natürlich auch wesentliche Gegenleistungen von der Synagogengemeinde erwartet und zugesichert bekommen habe.

Die da wären?

Stephan J. Kramer: Gemeinsame Positionen beim zukünftigen Staatsvertrag, Streckung des Forderungsausgleichs zum Beispiel für die Anwaltskosten und die Prüfung durch den Landesrechnungshof. Außerdem wollte ich die Mitgliederliste der Synagogengemeinde haben, um abgleichen zu können, wer dort als Mitglied registriert ist und keiner zweiten Gemeinde angehört. Im übrigen haben wir vor, alle Gemeinden in Sachsen-Anhalt auf den Prüfstand zu stellen. Sie alle sollen ihre Mitgliederlisten offen legen, damit wir klären können, wer tatsächlich noch in Sachsen-Anhalt ansässig, wer weggezogen, wer übergewechselt ist. Das ganze ist wichtig, weil seitdem Frühjahr dieses Jahres für die Zentralratsgemeinden – und ab dem kommenden Jahr gültig auch für die Synagogengemeinde – die staatliche Mittelverteilung praktisch pro Kopf erfolgen soll.

Der Streit um Höhe und Form der Zuwendung an die Synagogengemeinde Halle verdeckt allzu schnell, dass ja noch ein zweites, nicht weniger brisantes Problem in Sachsen-Anhalt zu klären ist. In zwei Prüfberichten des Landesrechnungshofes von Sachsen-Anhalt ist festgehalten, dass in einigen Gemeinden eine Reihe von Mitteln nicht zweckgerecht verwendet worden ist.

Stephan J. Kramer: Das ist richtig und hier besteht noch immer Klärungsbedarf. Dafür hat auch die Öffentlichkeit in Sachsen-Anhalt angesichts knapper öffentlicher Gelder kein Verständnis. D.h. wir müssen die Dinge gemeinsam bereinigen.

Sind Sie eigentlich sicher, an der Lösung der beschriebenen Probleme weiter mitarbeiten zu wollen – oder gibt es nicht vordringlichere Aufgaben für einen Berliner Generalsekretär?

Stephan J. Kramer: So einfach stehen die Dinge nun auch wieder nicht. In Magdeburg bin ich kommissarischer Geschäftsführer der Synagogengemeinde und dort werde ich noch in diesem Jahr Neuwahlen organisieren. Eigentlich sollte ein stabilisierter Landesverband schon bald helfen, auch den dann neugewählten Vorständen in Magdeburg mit unter die Arme zu greifen. Alles hängt alles mit allem zusammen und das letzte, was wir gebrauchen können, ist, dass landesweit Chaos ausbricht, weil jeder gegen jeden kämpft. Es ist das ursprüngliche Ziel gewesen, im Rahmen unserer Verhandlungen auch Hr. Sommer und die Synagogengemeinde Halle mit in den Landesverband zu holen. Meiner Meinung nach sind solche Chancen durchaus vorhanden, liberale Gemeinden, orthodoxe Gemeinden, auch Neugründungen, unter einen Hut zu bekommen. Und dann den anderen Bundesländern zu zeigen: , Schaut es Euch an, es geht auch unter einem Dach.’

Welche Optionen sind denn noch denkbar, falls die Synagogengemeinde Halle und die gerade erfolgenden Gemeinde-Neugründungen auch langfristig kein Interesse hegen, dem Landesverband beizutreten?

 

Stephan J. Kramer: Es kann natürlich dazu kommen, dass sich diese Gemeinden in einem zweiten Landesverband zusammenfinden und dann auch den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts beantragen. Da ist es dann immer noch denkbar, dass sie, ähnlich wie es sich in Schleswig-Holstein abzeichnet, mit einem eigenen selbstständigen Landesverband in den Zentralrat kommen. Aber noch einmal: Das wäre nur die zweitbeste Lösung. Es ist viel sinnvoller die Interessen der jüdischen Gemeinschaft in einem Landesverband zu vertreten und nicht das ganze auf viele Einzelverbände zu verteilen. Das ist keine Kampfansage an die jüdische Pluralität, die soll auch in einem Einheitsverband gewahrt sein. Nur ist die Summe der Zuwendungen zu gering und vor allem auch die Zahl der in Sachsen-Anhalt lebenden Juden zu klein, als dass wir es uns leisten können, an vielen parallelen Infrastrukturen zu bauen. Wir haben so viele Herausforderungen – bei der Zuwandererintegration, bei der jüdischen Bildung, der Jugendarbeit und auf vielen anderen Feldern – die lassen sich nicht bewältigen, wenn wir uns noch weiter zersplittern.

Quelle:
'Zukunft' - Informationsblatt des zentralrates der Juden in Deutschland K.d.ö.R. 
5. Jahrgang - Nr.11 -  25. November 2005


 

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