In der Presse #21

Uneinsichtige und
provokante Haltung

27. September 2005

Uneinsichtige und provokante Haltung des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden zur finanziellen Beteiligung der Synagogengemeinde Halle: Generalsekretär legt Verhandlungsmandat nieder und bittet Land um vorläufige Regelung und Haushaltsvorsorge

In der Auseinandersetzung um die Beteiligung der liberalen Synagogengemeinde Halle e. V. am Landeszuschuss aus dem Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft, die durch den Landesverband Jüdischer Gemeinden verwaltet und verteilt werden, hat das Land Sachsen-Anhalt seit langem und wiederholt auf eine einvernehmliche Lösung gedrängt. Dabei war das nach Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 11.11.04 zugunsten der Synagogengemeinde zu Halle von entscheidender Bedeutung. Nunmehr hat auch der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Herr Stefan Kramer, in seiner Eigenschaft als kommissarischer Geschäftsführer der Synagogengemeinde zu Magdeburg in den vergangenen Wochen den Versuch unternommen, hier ein für alle tragbares und tragfähiges Ergebnis zu erzielen. Jetzt hat Generalsekretär Kramer in einem Schreiben an das Kultusministerium mitgeteilt, dass seine Bemühungen zu keinem Erfolg geführt hätten. Er beklagt in seinem Schreiben deutlich das Blockadeverhalten des Landesverbandes und einige seiner Mitglieder, welches dem Ansehen der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt weitergehenden schweren Schaden zufüge. Wörtlich schreibt der Generalsekretär: „Als Vertreter der Jüdischen Gemeinde Magdeburg und in dieser Funktion Verhandlungsführer des Landesverbandes lege ich diese Funktion nieder und erkläre meine diesbezüglichen Bemühungen für gescheitert.“

Um eine ordnungsgemäße und rechtlich einwandfreie Verwendung der Staatsleistungen sicher zu stellen, bittet Herr Kramer die Landesregierung, vorläufige Regelungen zu treffen. Dazu gehören die direkte Auszahlung von Mitteln an die Synagogengemeinde zu Halle e. V. sowie die Bildung einer Rücklage auf einem eigenen Treuhandkonto, die als Vorsorge für die Klärung aufgelaufener rückwirkender Ansprüche der Synagogengemeinde zu Halle dienen soll. Die Auszahlungen an den Landesverband werden sich dadurch entsprechend vermindern.

Staatssekretär Winfried Willems, der Verhandlungsführer des Landes Sachsen-Anhalt bei der Überarbeitung des Staatsvertrags mit der Jüdischen Gemeinschaft, erklärte, dass das Schreiben des Generalsekretärs des Zentralrats der Juden in Deutschland die Dramatik der Situation jedem deutlich vor Augen führe. Die sture Haltung des Landesverbandes sei unerträglich. Die Landesregierung habe gehofft, dass unter Mitwirkung des Zentralrats ein Ausgleich zwischen den streitenden Parteien hinsichtlich der finanziellen Partizipation erzielt werden könne.

Dieses gelte umso mehr, als dass der Landesverband und seine Gemeinden dem Zentralrat angehören. „Wenn nun der Generalsekretär seine Verhandlungsführungsfunktion niederlegt“, so Willems, „dann kann ein weiteres Obstruktionsverhalten durch die Vertreter des Landesverbandes seitens der Landesregierung keinesfalls länger hingenommen werden. Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen und wird nun den Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt über die notwendige Vorgehensweise in Kenntnis setzen. Die getroffene vorläufige Regelung wird dazu dienen, die Handlungsfähigkeit der Synagogengemeinde zu Halle zu sichern, Vorsorge für eine endgültige Regelung zu treffen und die aufsichtsrechtliche Funktion des Landes gegen über dem Landesverband und den Jüdischen Gemeinden als Körperschaften öffentlichen Rechtes deutlich zu machen.

Staatssekretär Willems würdigte ausdrücklich die intensiven Bemühungen und den hohen persönlichen Einsatz des Herrn Kramer für eine gedeihliche Entwicklung des jüdischen Lebens im Land Sachsen-Anhalt. Der Vorgang mache allerdings auch deutlich, wie schwierig auch die Staatsvertragsverhandlungen mit der in sich völlig uneinigen jüdischen Gemeinschaft seien und dass die unabhängige Prüfung des Geschäftsgebarens der jüdischen Gemeinden unverzichtbar sei.

Quelle:
Kultusministerium Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 227/05


 

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