01. Dezember 2014
nach dem jüdischen Kalender der
9. Kislev 5775

An den Bundesverband der Juden in Deutschland

 

Betrifft: Beantwortung der Fragen des Vorstandes des Bundesverbandes der Juden in Deutschland

 

Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
hochverehrter Herr Oberrabbiner Dr. Getz,

die Fragen des Vorstandes des Bundesverbandes der Juden in Deutschland beantwortet die Synagogengemeinde zu Halle e.V. (folgend Synagogengemeinde) Ihnen wie folgt, mit der Bitte um interne Erörterung:

  1. Komplex: Interview des Herrn Max Privorotzki, Hauptfunktionär des russisch-­jüdisch-orthodoxen Landesver-bands in Sachsen-Anhalt (folgend Landesverband) und der russisch­jüdisch-orthodoxen Jüdischen Gemeinde zu Halle mit der "Mitteldeutschen Zeitung":

Unser Kommentar: Die allgemein sachsenanhaltinische russisch-jüdisch-orthodoxe Märchenstunde. Weiter Abstand von wahrheitsgetreuer Lage-Analysierung.

Fakt ist dagegen:

Die hiesigen jungen Juden ziehen nach Berlin oder Westdeutschland, und warum ? Der Synagogengemeinde, die die Jugend fördert, werden die Landesmittel unterschlagen, zudem wird ständig die Synagogengemeinde-Jugendgruppe durch staatsanwaltschaftliche Beschlagnahme- und Hausdurchsuchungsaktionen im Auftrag der sachsenanhaltinisch-russisch-jüdisch-orthodoxen Landesverbands-funktionäre (folgend Landesverbandsfunktionäre) aufgescheucht und verängstigt, so dass diese jungen Menschen sich zurückziehen oder in rechtssichere Bundesländer ausweichen. In den sachsenanhaltinisch-russisch-jüdisch-orthodoxen Gemeinden zahlen sich deren Funktio-näre so hohe Gehälter aus, dass man sich fragen muss, was für die Jugendarbeit übrigbleibt, wahrscheinlich nichts.

  1. Komplex: Mitgliederzahl der Synagogengemeinde Halle undanderer jüdischer Gemeinden in Sachsen-Anhalt:

Der Synagogengemeinde Halle wurden 293 Mitglieder vom Verwaltungsgericht Halle bestätigt. Sofern die anderen jüdischen Landesgemeinden die Karteileichen aus ihren Mitglieder-Listen entfernen, bleiben denen weit, weit weniger Mitglieder. (Z.B. Magdeburg: dort hat sich eine Gemeinde mit angeblich 120 Mitgliedern von der Hauptgemeinde abgespalten, aber die Haupt-gemeinde macht keine Abstriche an der Mitgliederzahl, womit eine Scheinvermehrung von 120 Personen registriert wird; also alles Lug und Trug). Die sachsenanhaltinischen russisch­-jüdisch-orthodoxen Gemeinden, die den Landesverband bilden, weigern sich, ihre Mitgliederzahlen vom Gericht neutral festlegen zu lassen. Denn dann würde die große Anzahl ihrer Scheinmitglieder / Karteileichen aufgedeckt. Sie lassen sich vorsichtshalber ihre Mitgliederzahlen von ihrem vorgesetzten Verband, dem Judenzentralrat, hier vom Zentralrats-Generalsekretär bestätigen. Dieser übernimmt ungeprüft alle deren Vorgaben. Zudem war er 8 Jahre lang Zwangsverwalter der Landesverbandsgemeinde Synagogengemeinde Magdeburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er bestätigte sich also selbst die überhöhte Mitgliederzahlen. Dass die sachsenanhaltinischen russisch-jüdisch-orthodoxen Gemeinden weit weniger Mitglieder zugehören, erkennen Sie daran, dass deren Gottesdienste kaum den Minjan erfüllen. Zu Gemeindevollversammlungen finden sich dort zwischen 20 und bestenfalls 30 Personen ein. Sie sehen daraus, dass die Mitgliederzahlen der russisch-orthodoxen Gemeinden viel zu hoch angegeben sind. Dies, um sich die gesamten mitgliederbezogenen Landeszuschussanteile untereinander zuzuschieben.

 

  1. Komplex: Stand der Auszahlung der Landemittel an die Synagogengemeinde:

Zurzeit bekommt die Synagogengemeinde

wieder einmal NICHTS.

Andere Angaben, egal wer diese macht, sind falsch.

Der Synagogengemeinde stehen, nach Festlegung des Verwaltungs-gerichts Halle, etwa 14.000 Euro monatlich zu. (Wenn die Mitglieder-zahlen der anderen Gemeinde korrekt angegeben werden, erhöht sich der Monatsbetrag der Synagogengemeinde Halle auf ca 30.000 Euro und der Anteil der anderen Gemeinden sinkt entsprechend.)

Von 1996 bis 2006 bekam die Synagogengemeinde

GAR  NICHTS.

In kollusiver Zusammenarbeit der Landesverbandsfunktionäre mit dem Zentralrats-Generalsekretär bestätigte der Zentralrats-General-sekretär der Synagogengemeinde nur

EIN Mitglied.

Damit lieferte er den Landesverbandsfunktionären die Schein-Begründung, der Synagogengemeinde die Landes-mittel bis auf den Sockelbetrag zu unterschlagen. Aber auch den Sockelbetrag zahlten die Landesverbandsfunktionäre ab März 2012 nur zur Hälfte aus. Nachdem die Landesverbandsfunktionäre mitbekommen haben, dass ihnen wegen permanenter Unterschlagung und Vorteilsnahme in Sachsen-Anhalt nichts passiert, unterschlagen sie

ab November 2014 VOLLSTÄNDIG ALLE Zahlung an die Synagogengemeinde.

Die Landesregierung ist darüber detailliert informiert, unternimmt aber nichts dagegen. Freunde und Mitglieder der Synagogengemeinde fragen deshalb immer wieder, aus welchem Grund die Landesregie-rung nicht die Verteilung der Landesmittel in eigene Hände nimmt, so wie doch vom Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht und Landesverfassungsgericht verlangt.

Hierfür findet man keine plausible Antwort.

Wenn Sie der Landesregierung nur eine Frage stellen würden, nämlich:

"Warum die Landesregierung die Landesmittel nur an die Landesver-bandsfunktionäre auszahlt und nicht direkt an die Reformjuden, so dass die Landesverbandsfunktionäre den Reformjuden die Landes-leistung nicht unterschlagen können ?",

werden Sie keine Antwort erhalten, bestenfalls ausweichende Hinweise auf den Staatsvertrag. Das ist aber Fehlanzeige; denn die entsprechenden Staatsvertragsartikel wurden, wie oben dargelegt, von den höchsten deutschen Gerichten für verfassungswidrig erklärt. Siehe auch Gutachten — Anlage —.

Viele Mitglieder der Synagogengemeinde wünschen, dass im Synagogengemeinde-Gottesdienst regelmäßig darum gebetet wird, dass nicht Kick Back*, Korruption und/oder Interessenkonflikt die Ursache für die Unterschlagung aller Reformjuden-Landemittel ist. Diesbezüglich hatte doch ein führender Landesverbandsfunktionär geprahlt, z.B. den Zentralrats-Generalsekretär mit 50.000 € bestochen zu haben (der Zentralrats-Generalsekretär ist nach Offenbarwerden des Vorwurfs, entlassen worden, ob die Bestechungsvorwürfe hierfür Anlass waren, weiß man nicht).

Es wäre durchaus in aller Sinne die Lauterkeit bestimmter Landesre-gierungsbediensteten nicht länger durch allgemeines Getuschel infrage zu stellen. Eine unabhängige Kommission (der auch Mitglieder der Landesreformjuden zugehören könnten) sollte prüfen und feststellen, dass Korruption und Kick Back nicht die Triebfeder dafür ist, den Reformjuden die Landesmittel zu unterschlagen und allein den Landesverbandsfunktionären zugute kommen zu lassen, sondern ein anderer (allerdings hier nicht bekannter bzw. nicht erkennbarer) Beweggrund.

  1. Komplex: Erläuterung zu den Gerichtsverfahren

Das Bundesverwaltungsgericht hatte festgelegt, dass die Synago-gengemeinde den Landeszuschuss direkt von der Landesregierung ausbezahlt bekommt, also nicht über die Landesverbandsfunktio-näre, die ja den Landeszuschuss der Synagogengemeinde doch nur ständig unterschlagen.

Die Landesregierung signalisierte auch, wie sie mit dem Zeugen, Herrn Rechtsanwalt Markpert, vereinbart hatte, dass sie bezahlen will. Dann aber - die Reformjuden hoffen nicht wegen "allzu enger Zusammenarbeit" von Mitarbeiter/n der Landesregierung mit den Landesverbandsfunktionären und dem Judenzentralrat - diese Zusage nicht eingehalten. Deshalb wurde die Landesregierung auf Zahlung der aufgelaufenen unterschlagenen Summe von 2 Mio. Euro (nebst Zins seit 18 Jahren) verklagt.

Dem Verwaltungsgericht Magdeburg wurde die Klage

erneut am 17. Mai 2013

eingereicht. Terminiert hat das Verwaltungsgericht Magdeburg erst auf den

21. Oktober 2014, also 18 Monate später !

 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg schloss die 1. Sitzung am 21.10.2014,  ohne direkt zum Klageantrag zu erörtern. Lediglich zum Verfahren der Landesregierung gegen den Landesverband wegen Rückzahlung der unterschlagenen Landesmittel wurde diskutiert. Aber auch hier zeigte es sich, dass nicht etwa die Gesamtsumme von 2 Mio. Euro zurück gefordert wird, sondern nur ein Betrag von 125.000 Euro. So dass der Beobachter sich fragte, womit hätten wohl die Landesverbandsfunktionäre solch ein Geschenk verdient.

 

Wenig Tage später kam die Nachricht, dass das Verfahren an das- wie es heißt - zuständige Verwaltungsgericht Halle abgeschoben wurde. Das Verwaltungsgericht Halle hat seinerseits das Verfahren umgehend wieder an das Verwaltungsgericht Magdeburg zurück verwiesen, das angeblich doch zuständig ist. Also ein Bäumchen-wechsle-dich-Spiel zu Lasten der seit 18 Jahren wartenden sachsen-anhaltinischen Reformjuden, deren Sprecherin die Synagogenge-meinde ist.

Dabei haben doch die höchsten deutschen und das höchste Gericht in Sachsen-Anhalt der Landesregierung aufgetragen, die Landesmittel direkt an die Synagogengemeinde auszubezahlen (die entsprechen-den Urteilstexte können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden **), so dass die derzeitigen Landesmittel-Empfänger, die Landesver-bandsfunktionäre, diese nicht unterschlagen können. Leider, niemand weiß genau aus welchen Gründen, widersetzt sich die Landesregie-rung diesen nicht auslegbaren Gerichtsbeschlüssen und zahlt die gesamte Leistung nur an die Landesverbandsfunktionäre aus, so dass diese der Synagogengemeinde fortgesetzt und ungestört und unge-ahndet die Landesmittel unterschlagen können.

Alle Mitglieder der Synagogengemeinde sind sich gleichwohl darüber einig, dass für unsere Landesregierung KICK BACK und Korruption ausgeschlossen, ja  nicht einmal denkbar sind.

Sofern Sie weitere Informationen, Details oder Schriftstücke benötigen, steht die Synagogengemeinde Ihnen gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen und Schalom

Synagogengemeinde zu Halle e.V.


Anlage:

Gutachten des Prof. Dr. Hans Michael Heinig zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vorn 12. Mai 2009 (Az. 2 AvR 890/06 = BVerfGE 123. 148 IT.) die Ausbezahlung von Landesmitteln betreffend. Hier insbesondere letzte Seite: Zusammenfassung.

Hierzu Quintessenz – Auszugs - Zitat:

„Zusammenfassung

1.) Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vorn 12. Mai 2009 (Az. 2 AvR 890/06 = BVerfGE 123, 148 ff.) betrifft auch den nordrhein-westfälischen Vertrag mit den jüdischen Kultusgemeinden.

2.) Die Dachverbände der jüdischen Kultusgemeinden können nach der Ent­scheidung des Bundesverfassungs-gerichts selbst dann nicht mit der Vergabe von Landes-mitteln an nicht verbandsangehörige Gemeinden beauf-tragt wer­den, wenn in dem Vertragswerk klare Kriterien für die Zuordnung der Gelder festgelegt werden.

3.)Berlin, den 13. April 2010, (Prof. Dr. Hans Michael Heinig)“

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* Als Kick-Back wird die kriminelle Schmiergeld-Zahlung von Landesmitteln an Unberechtigte bezeichnet, quasi als Korruptions-Provision und zugleichSchweigegeld _____________________________________________