01. März 2015
nach dem jüdischen Kalender der
10. Adar 5775

Reformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts

Notabene für März 2015

 

Gewissheit der Verfolgten:

 

Welche Gebete erfüllen sich unbedingt ?

Gebete, in denen Frevel verflucht wird.

 

Aus der AMIDA – SCHMONE ESRE:

 

Gib den Verleumdern keine Hoffnung. Alle Übeltäter sollen augenblicklich vergehen. Sie alle mögen jetzt vertilgt sein. Die Frevler vertilge, zerbrich, stürze & beuge sie augenblicklich doch bitte noch in unseren Tagen.  EWIGER, Du zerbrichst die Feinde & beugst die Frevler. Gepriesen seist Du, gepriesen sei Dein Name - Amen -.

 

Herr, Du bist mächtig in Ewigkeit ! Die Toten belebst Du aus väterlicher Liebe. Die Lebenden erhältst Du in Gnade. In grossem Erbarmen stützt Du die Fallenden, heilst die Kranken, befreist die Gefangenen und hältst Treue auch noch den in den Staub Verbannten. Wer ist wie Du, Herr der Gewalten, und wer gleicht Dir, König, der tötet und belebt und das Heil gedeien lässt. So getreu bist Du, dass Du die Toten belebst. Gepriesen seist Du, EWIGER, der Du die Toten belebst, gepriesen sei Dein heiliger Name. - Amen -.

 

Aktennotiz vom 20.02.2015

zum Thema der Verschwörung gegen die

Reformjuden in Sachsen-Anhalt

 

Per Eingangsstempel 19. April 2012 erreichte den "Lieben Stephen !",gemeint ist der (jetzige EX-) Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland (folgend Judenzentralrat), ein  Schreiben des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt, unterzeichnet von einem beamteten Judenbeauftragten der Landesregierung in Sachsen-Anhalt.

 

Durchschlag vom  Brief erhielt auch ein weiterer Duzfreund, nämlich der Herr Max Privorotzki, alleiniger Ansager im Landesverband der orthodoxen Juden (folgen Privorotzki Landesverband) und der (seit dem Jahr 1996 orthodoxen) Jüdischen Gemeinde zu Halle.

 

Der Synagogengemeinde zu Halle e.V. (folgend Synagogengemeinde), die Sprecherin der Reformjuden in Sachsen-Anhalt, die mit dem Judenzentralrat und dem Privorotzki Landesverband in unversöhnlichem religiösen und Kulturstreit steht, erhielt keine Nachricht von dieser streng geheimen Korrespondenz, obgleich auch dieses Schreiben nur Belange der Synagogengemeinde betraf. Ist dieses Schreiben gewissermassen als Alibi und Persilschein für eine eventuelle spätere Aufdeckung eines Komplottes gegen die Reformjuden in Sachsen-Anhalt zu sehen ?

 

Bei Rückendeckung durch den Judenbeauftragten der Landesregierung, erlaubte sich der (jetzige EX-) Generalsekretär des Judenzentralrats, Kramer,  ein volksverhetzendes Schreiben, in welchem er das "Erste freie deutsche Beth Din", das ist ein Rabbinatsgericht, das nicht vom Judenzentralrat finanziert wird und das die Mitglieder der Synagogengemeinde auf Judentumszugehörigkeit überprüft hatte,  als "MUMMENSCHANZ" zu diffamieren. Zudem bedrohte der Generalsekretär des Judenzentralrats  die Synagogengemeinde damit, die ihr nach sachsen anhaltinischem Staatsvertragsgesetz zustehende Landesleistung ersatzlos zu streichen.

 

Nachdem die Anwaltskanzlei Dr. Braun, Leipzig, Akteneinsicht in die Verwaltungsunterlagen des Landesverbands Privorotzki  über das Gericht beantragt hatte, weil der Landesverband Privorotzki der Synagogengemeinde die ihm von der Landesregierung angewiesene Landesleistung, die er an die Synagogengemeinde weiterreichen soll, permanent unterschlägt, wurde festgestellt, dass wesentliche Dokumente der Gerichtsakte fehlen.

 

Gefunden wurde das o.g. Geheimschreiben des Judenbeauftragten der Landesregierung und der Durchschlag nicht an den Landesverband Privorotzki, sondern privat an Herrn Max Privorotzki. Und das im. 22. Jahr nach der Wende !

 

Verschwörung gegen Reformjuden in Sachsen-Anhalt ?

Hinweise dazu gab es genug:

 

1.

Zusage des Landeskultusministeriums die Synagogengemeinde ab 1996 an der Staatsleistung paritätisch zu beteiligen und ihr "noch 1996" die Körperschaftsrechte zu verleihen.

 

Ergebnis: 

Fehlanzeige. Auch 20 Jahre nach der Zwangsorthodoxierung der Jüdischen Gemeinde in Halle wird die Landesreformjudengemeinschaft de facto von allen Rechten abgeschnitten.

 

2.

Beschwerden und Hilferufe der Synagogengemeinde an die Landesregierung, das Landesparlament, die Petitionsausschüsse, die Bundeskanzler/in, die Bundespräsidenten werden nicht benatwortet.

 

3.

Strafanzeigen gegen die Unterschlager des der Synagogengemeinde Halle zustehenden Landeszuschusses werden nicht verfolgt.

 

4.1.

Strafbefehlverfahren einer Filz Koalition gegen den Vorstand der Synagogengemeinde Halle, in welchem die Argumentation des Beschuldigten ungewürdigt verworfen wurde, werden – aus der Sicht kritischer Beobachter - nach stalinistischem Vorbild durchgezogen. Offensichtlich, um den Vorstand der Reformjuden zu desavouieren und damit die Reformjudengemeinschaft zu treffen.

 

4.2.

In immer kleiner werdenden zeitlichen Abständen werden pogromähnliche Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen in den privaten Wohnräumen, den Fahrzeugen, den Büro und Sozial- und Verwaltungsräumen der Vorstände und der Synagogengemeinde durchgeführt. Auftraggeber ist nach Aktenlage der Privorotzki Landesverband.

 

Vergl.: Letzte Pogromartige Justizaktionen gegen die Synagogengemeinde Halle und deren Vorsitzenden  [vergl. z.B. Amtsgericht Halle, Aktenzeichen 396 Gs 426 Js 2310/12 (20/14)], durchgeführt auf Anordnung der Funktionäre des Privorotzki Landesverbands, unterzeichnet von Amtsrichtern/innen.

 

Vergl.:Grundgesetz, Artikel 137 Absatz 3 Satz 1 WRV, verfassungswidrige staatliche Einmischung in religiöse und aktivadministrativreligiöse Belange.

 

Die gesamten Personal- und Geschäftsakten der Synagogengemeinde wurden vom Landeskriminalamt beschlagnahmt und bis zum heutigen Tage noch nicht wieder frei gegeben. Ein Regierungs- und Verwaltungsskandal wie er sich nach dem Holocaust erstmalig im Bundesland Sachsen-Anhalt ereignete.

 

5.

Ad infinitum sich ausdehnende Bewährungszeit für den nach zu 4. also zu unrecht Verurteilten. Die  um Jahre überzogene Bewährungszeit wurde erst beendet nachdem die Synagogengemeinde sich bei der Bundeskanzlerin, dem Bundespräsidenten und der Europäischen Menschenrechtskommission beschwert hatte (aber keinerlei schriftliche oder mündliche Eingangsbestätigung der Beschwerde erhielt, somit die Klärung möglicherweise ebenso intern geheim vollzogen wurde.

 

6.1.

Hinsichtlich die nach dem “Dossier Ehrend“ blossgelegten unaussprechlichen Vergehen von Landesverbandsfunktionären, fernerhin die darin aufgedeckten Mordplanungen gegen den Vorstand der Synagogengemeinde und die Korruptionsvorwürfe gegen Landespersönlichkeiten und den Generalsekretär des Judenzentralrats, bleiben unverfolgt, werden totgeschwiegen.

 

Verg.: Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu Az. 604 Js 683/4/14 gegen Herrn Rechtsanwalt Tobias Böhnke, Berlin.

 

Vergl.: Ermittlungsverfahren gegen Herrn Rechtsanwalt Böhnke, hier Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen zu Aktenzeichen 26 Zs 245/14 vom 21.02.2014, mit Weiterleitung an die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Sachsen-Anhalt, hier kein  Aktenzeichen bekannt gegeben.

 

6.2.

Zerstörung von jüdischen Grabdenkmalen auf dem halleschen Jüdischen Friedhof am Wasserturm durch fanatische ultraorthodoxe Juden. Einstellung der Strafanzeige, weil die Zerstörung jüdischer Gräber aus reformjüdischer Zeit nicht strafbar ist.

 

6.3.

Diebstahl der Thorarolle der Synagogengemeinde. Die Einstellung der Strafanzeige erfolgte aus Sicht der Reformjuden, weil offensichtlich keine Straftat darin gesehen wird, Reformjuden in Sachsen-Anhalt ihrer wichtigsten Devotionalie zu berauben.

 

6.4.

Einstellung von Strafverfahren wegen Falschaussagen, wenn die Falschaussagen den Vorstand der Synagogengemeinde belasten, ohne Berücksichtigung der entsprechenden Tatsachen. Als Beispiel für Dutzende:

 

Vergl.: Strafanzeige gegen Frau Alla Karpilowski (alias Karpilowska)  zu Az: 426 Js 1832/08, StA Halle

 

Vergl.: Strafanzeige gegen Leonid Bobrovsky,

          zu Az.: 711 Js 54205/10 StA Leipzig

 

7.

Die Eintragung der von der Oberfinanzdirektion der Synagogengemeinde aufdiktierten neuen Gemeindesatzung ins Zentralregister wurde 10 Jahre lang verweigert. Bis die Synagogengemeinde sich deswegen bei der Bundeskanzlerin, dem Bundespräsidenten und der Europäischen Menschenrechtskommission beschwert hatte.

 

8.

Permanente Unterschlagung der der Synagogengemeinde nach dem Staatsvertragsgesetz zustehenden Landesleistung. Beschwerden an die Landesregierung wurden und werden ignoriert. Infolgedessen unterschlägt der Privorotzki Landesverband, der dem Judenzentralrat zugehört, immer dreister werdend, der Synagogengemeinde auch den unangreifbaren Sockelbetrag der Landesleistung und unterschlägt auch diesen bis auf Nullauszahlung ab Ende letzten Jahres.

 

9.

Verweigerung der Hochwasserschadensbeseitungshilfe 2013 gegenüber der Synagogengemeinde. Ausrede: Weil sie keine Körperschaftsrechte besitzt. Als ob nur Geschädigte mit Körperschaftsrechten hilfsbedürftig sind. Kann jemand Antipathie und Liquidierungshoffnung gegenüber den Reformjuden noch deutlicher demonstrieren ?

 

10.

Ignorierung des Hilfegesuchantrages zur Sanierung der Synagoge der Synagogengemeinde. Kann jemand seine Antipathie gegenüber den Reformjuden deutlicher demonstrieren ?

 

11.

Ignorierung ALLER HILFSGESUCHE wegen der Unterschlagung der Landesmittel. Kann man Antipathie gegenüber den Reformjuden noch deutlicher demonstrieren ?

 

12.

Ignorieren der in den Gerichtsgrundsatzentscheidungen festgelegten

Bestimmungen, nach welchen Reformjuden die gleichen Rechte zustehen wie den dem Judenzentralrat, zugehörenden orthodoxen Juden im Landesverband.

 

Vergl.: Urteile des Landesverfassungsgerichts zu Aktenzeichen LVG 1/12 und LVG2/12 vom 15.01.2013.

 

Vergl.: Bundesverwaltungsgerichtsurteile vom 27.11.2013

          zu Aktenzeichen BVerwG 6 C 19.12 / OVG 3 L 165/10.

 

Vergl.: Bundesverfassungsgericht vom 17.12.2014

         zu Aktenzeichen  2BvR278/11

 

13.1.

Bestimmung des Landesrechnungshofs wonach der Synagogengemeinde, als einziger jüdischer Gemeinde in Sachsen-Anhalt , kein Immobilienbesitz  zugehören darf.

 

Vergl.: Prüfbericht des Landesrechnungshofes.

 

13.2.

Nur die Synagogengemeinde wird vom Landesrechnungshof obsessiv überprüft. Die übrigen landeszuschussbeziehenden Gemeinden, die dem Privorotzki Landesverband zugehören, verweigern diese Prüfung erfolgreich, ohne dass sie deswegen Nachteile zu befürchten haben.

 

14.

Unbegründete Aufhebung der Gemeinnützigkeit der Synagogengemeinde durch das Finanzamt Halle, so dass die Synagogengemeinde keine Spendenquittungen mehr ausstellen durfte.

 

Gemeinnützigkeitsstatus wurde nach Jahren erst wieder zuerteilt, nachdem die Synagogengemeinde sich bei der Bundeskanzlerin, dem Bundespräsidenten und der Europäischen Menschenrechtskommission beschwert hatte.

 

15.

Die Synagogengemeinde wurde als EINZIGE deutsche jüdische Gemeinde verpflichtet, Gewerbe- und Einkommensteuern zu bezahlen.

 

Wurde stillschweigend aufgehoben, nachdem die Synagogengemeinde sich deswegen bei der Bundeskanzlerin, dem Bundespräsidenten und der Europäischen Menschenrechtskommission beschwert hatte. Von welcher dieser Instanzen Rücksprachen mit der Landesregierung erfolgte ist der Synagogengemeinde nicht bekannt, da diese Verhandlungen grundsätzlich unter Ausschluss der Synagogengemeinde erfolgen.

 

16.

Permanente, Verwehrung der Synagogengemeinde einen jüdischen Friedhof oder eine Begräbnisstätte zu erlauben. Kann man Antipathie gegenüber Reformjuden noch abscheulicher demonstrieren ?

 

 

Zum Verständnis hierzu:

 

Jüdische Gemeinden müssen religionsbedingt über einen Friedhof verfügen. In Halle wurde die reformjüdische Gemeinde zu Halle, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1996 durch den Judenzentralrat gewaltsam orthodoxiert. Die hiesigen Behörden, noch unter dem Schock des DDR-Zusammenbruchs stehend, leisteten diesem religionswidrigen Vorgehen willfährige Hilfe. Das jüdische Gemeindehaus wurde in einer Nacht- und Nebelaktion von einer Hundertschaft Bereitschaftspolizei erstürmt, ohne dass rechtskräftige Räumungs- oder Hausdurchsuchungsbefehle vorlagen. Auch auf die Anwesenheit eines Gerichtsvollziehers oder einer städtischen Amtsperson wurde verzichtet. Daneben wurde den Reformjuden per Gerichtsbeschluss das Betreten der jüdischen Einrichtungen untersagt. Die "Ordnungskräfte" warfen den damaligen Rabbiner B. Adler aus dessen Wohnung im Gemeindehaus und setzten ihn samt seiner Habe auf die Strasse (Vergl.: Rundschreiben "Kleine Kristallnacht" oder das Pogrom von  1938 !).

 

Seither bemüht sich die Synagogengemeinde darum, für sie wieder einen Friedhof oder ein Begräbnisfeld amtlich zuerteilt zu bekommen. Einen Friedhof, der ihr nicht erneut, enteignet wird (nicht einmal zu Zeiten des Faschismus wurde der jüdische Friedhof enteignet !). Alle Behördendienststellen täuschen der Synagogengemeinde offiziell vor, dass sie für dieses Anliegen grosses Verständnis und Mitgefühl aufbringen. Dem Ergebnis nach wollen die Behörden in Sachsen-Anhalt jedoch verhindern, dass die Reformjuden einen eigenen Friedhof erhalten, weil die Reformjuden aus Sachsen-Anhalt und Deutschland vertrieben werden sollen. Dazu schuf die Landesregierung 2002 das

Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, wonach gemäss § 19 nur religiöse Gruppen mit Körperschaftsrechten eigene Friedhöfe betreiben dürfen. Auf Anordnung des Judenzentralrats wurden und werden den Reformjuden in Sachsen-Anhalt die Körperschaftsrechte grundsätzlich verweigert, so dass inzident auch ein Friedhof nicht zuerteilt werden darf. Recht im Unrecht !

 

Vor Abschluss des Staatsvertrags 2006 hatte deshalb der Vertreter der Synagogengemeinde darauf bestanden, dass der Synagogengemeinde im Staatsvertrag ein eigener Friedhof zur Verfügung gestellt wird. Ohne dies wollte die Synagogengemeinde den Staatsvertrag nicht unterzeichnen. Sie wurde zufriedengestellt mit dem Staatsvertragsartikel 6, nach welchen verstorbene Reformjuden auf jüdischen Friedhöfen bestattet werden müssen.

 

Indes, der Staatsvertragsartikel 6 ist kraftlos. Denn nach der Halacha, dem jüdischen Religionsgesetz, müssen verstorbene Juden doch binnen 24 Stunden beerdigt sein. Die jetzigen Verwalter des einst den Reformjuden gehörenden Friedhofs, die Landesverbandsfunktionäre, verweigern die Bestattung innerhalb von 24 Stunden, ja sogar innerhalb von vielen Tagen, indem sie scheinheilig und vorgeblich die Judentumszugehörigkeit der Verstorbenen anzweifeln. Sie verlangen, dass NOCHMALS die Judentumszugehörigkeit der Verstorbenen nachgewiesen wird. Die Bestattung wird also innerhalb der vorgeschriebenen Zeit von 24-Stunden mit allen erdenklichen Schikanen verhindert und zudem mit einem Wust von sinnlosen bürokratischen Bosheiten verunmöglicht. Kann man Antipathie gegenüber den Reformjuden noch abscheulicher demonstrieren ?

 

(Z.B. nur m Falle des verstorbenen Herrn Igor Horewitzkij s.A. [der aus der Jüdischen Gemeinde zu Halle ausgetreten war, um Mitglied der Synagogengemeinde zu werden], bat die Synagogengemeinde Herrn Max Privorotzki, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Halle darum, die Bestattung zu genehmigen und die Synagogengemeinde deswegen auf dem Laufenden zu halten. Statt die Synagogengemeinde zu informieren rief Herr Max Privorotzki sogleich die Hinterbliebenen an und bot das von ihm beherrschte Beerdigungsinstitut an. Die Synagogengemeinde machte die Hinterbliebenen darauf aufmerksam, dass die Beerdigungskosten u.U. die finanziellen Möglichkeiten er Hinterbliebenen übersteigen würden, sie sollen sich ein Festangebot geben lassen. Obgleich die Synagogengemeinde zweimal anrief, erhielt sie keine Auskunft von der Jüdischen Gemeinde Halle, wann die Bestattung stattfindet. Bis zur Bestattung des Herrn Igor Horewitzkij s.A. dauerte es 12 Tage. Die Landesregierung ignorierte die diesbezüglichen Beschwerden der Reformjuden. Kann eine Landesregierung ihre Antipathie, Widerwillen und Vertreibungswillen gegenüber den Reformjuden noch deutlicher demonstrieren ?

 

Ist das nicht pure Barbarei ?)

 

17.

Zu den Präambeln der Staatsverträge mit den Juden,

 

ZITAT:

 

- in Verantwortung vor der deutschen Geschichte, die durch Verfolgung und  Vernichtung von Menschen jüdischen Glaubens und jüdischer Herkunft mitgeprägt ist,

 

- in Kenntnis der Massnahmen offener oder verdeckter Gewalt in der Zeit kommunistischer Gewaltherrschaft,

 

- in dem Bewusstsein des grossen Verlustes, den das Land Sachsen-Anhalt durch die Vernichtung jüdischen Lebens und jüdischer Kultur erlitten hat,

 

- in dem Wunsch, der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt den Wiederaufbau eines Gemeindelebens zu erleichtern, haben für das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt folgendes vereinbart:

 

ZITAT-ENDE,

 

diese sind schön formuliert, schliessen allerdings die Landesreformjuden vollständig aus.

 

Judenzentralrat, Privorotzki Landesverband und beamtete Judenbeauftragten der Landesregierung Sachsen-Anhalts schneiden die Landesreformjuden von allen staatsvertraglich zugesicherten Rechten seit zwei Jahrzehnten ab.  

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