01. Oktober 2015
nach dem jüdischen Kalender der
18. Tishri 5776

Reformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts

Schana Towa

Die Synagogengemeinde zu Halle e.V.

Wünscht alles Gute im

Jüdischem Neujahr 5776.

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Psalm 15 von David:

Herr, wer darf Gast sein in deinem Haus, wer darf weilen auf deinem heiligen Berg?

Die makellos leben und das Rechte tun;

die von Herzen die Wahrheit sagen und mit ihren Zungen nicht verleumden;

die ihrem Freund nichts Böses antun und ihren Nächsten nicht schmähen;

die Übeltäter verachten, jedoch alle, die den Herrn fürchten und ihn in Ehren halten;

die Versprechen, die sie ihren Nächsten geschworen haben, nicht ändern;

die ihr Geld nicht auf Wucher ausleihen

die nicht zum Nachteil der Schuldlosen Bestechung annehmen.

Gemäß Psalmaussage sollen sich die Religionsbekenntnisse prüfen. Solche, die Mord, Habgier, Lüge, Verleumdung, Unwahrheit, falschen Eid, Unterschlagung, losen Tand, sinnloses Putzwerk und Flitter im Namen ihres Glaubens betreiben, können nicht Religionsgemeinschaften sein, bestenfalls sind sie politische Gruppierung oder eben nur Schurken in religiös gefärbter Tarnung.

***

Zum aktuellen Notabene:

Der moderne Mensch verabscheut

Rechtsbeugung,

Rechtsbruch,

Rechtsverweigerung,

Rechtsignoranz,

Rechtsblindheit,

Rechtsmissbrauch,

insbesondere, wenn diese Gräuel vorsätzlich und unter Vorschub von Rechtsstaatlichkeit ausgeübt werden. So, wie gegen die wehrlosen Minderheit der Reformjuden in Sachsen-Anhalt seit vielen Jahrzehnten.

Reformjuden Sachsen-Anhalts leiden seit Jahrzehnten unter:

Verwaltungsrechtsentscheidungsverschleppung auf Jahrzehnte, Verweigerung der Prozeßdurchführung mittels "Empfehlung", die Klagen bzw. Anträge zurückzunehmen, Prozeßstandort-Hin-und-Herschiebung durch die Verwaltungsgerichte Halle und Magdeburg, offensichtlich aus Rechtsverschleppungsabsicht, Anhebung der Streitkosten von 300 Euro auf ca 400.000 Euro, um durch die hohen Kosten die Reformjudengemeinschaft finanziell zu ruinierengrundsätzliche Verweigerung der bettelarmen Reformjudengemeinschaft Prozesskostenhilfe zu gewähren, (die nach dem Gesetz kostenlosen Prozesskostenhilfeanträge werden per "unanfechtbaren" Gerichtsbeschluss zu Klageanträgen umgewidmet, um im Kontext mit der Streitwerterhöhung von 300 Euro auf 400.000 Euro die Reformjudengemeinschaft finanziell zu ruinieren und zu damit zu liquidieren).

Grundsätzlich hat die Reformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts - aus ihrer Sicht - im Auftrag der Landesregierung und der Landesjustiz ALLE Prozesse vor den Gerichten in Sachsen-Anhalt zu verlieren. Erst ihre Beschwerden bei den Bundesgerichten geben der Reformjudengemeinschaft einen Hauch von Rechtsstaatlichkeit zu spüren.

Die Landesgerichte nehmen Klagen der Landesreformjudengemeinschaft nicht an - siehe oben - oder sie verschleppen sie auf Jahrzehnte. Sie weigern sich gerechte Entscheidungen zu treffen. Sie befürchten zugleich - aus der Sicht der Landesreformjudengemeinschaft -, dass ihre rechtsverweigernden, der Landesregierung und deren Verbündeten aus der russisch-jüdisch-orthodoxen Gruppe, gefälligen Entscheidungen öffentlich bekannt werden, also schieben sie einfache Entscheidungen jahrelang vor sich her, um sie dann konzertiert zurückzuweisen.

Absprachen unter den Gerichten, um Reformjuden zu vernichten, ist in Sachsen-Anhalt - aus der Sicht der Landesreformjudengemeinschaft - die Regel.

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt forderte zu seinen Aktenzeichen 3 L 29/14, 3 L 30/14, 3 L 32/14 die datengeschützten gesamten Mitgliederpersonalunterlagen von der Synagogengemeinde zu Halle e.V., der Sprecherin der Landesreformjudengemeinschaft, an. Angeblich, um festzulegen, wie hoch die Personenanzahl der Reformjuden in Sachsen-Anhalt ist.

Doch mit gleichen Argumenten hatte der Generalsekretär des orthodoxen Zentralrats der Juden in Deutschland (Judenzentralrat) diese Unterlagen auch schon mehrfach angefordert und sie dann verloren gehen lassen. Deshalb forderte das Bundesverwaltungsgericht (siehe BVerwG 6 C 19.12 / OVG 3 L 165/10) das Oberverwaltungsgericht auf, die Personenanzahl gerichtlich festzulegen. Dies auch, damit der Synagogengemeinde nicht länger, deswegen scheinheilig begründet, die Kirchensteuermittel unterschlagen werden.

Doch das Oberverwaltungsgericht übergab diese höchst vertraulichen Personalakten dem Intimfeind der Landesreformjudengemeinschaft, damit dieser angeblich die Unterlagen in seinem Haus kopiere. Hat es so etwas schon einmal in Deutschland, seit es sich demokratisch-rechts-staatlich ausgibt gegeben ?

Also:

Der Intimfeind einer klagenden Partei erhält von einem deutschen Gericht die datengeschützte Personalunterlagen der Gegenpartei mit zu sich nach Hause, damit er damit mache was er will.

Wie neutrale Anwälte mutmaßen, wirft diese Rechtsverletzung die Reformjuden wieder um mindestens ein Jahrzehnt zurück; denn nichts spricht dagegen, dass die Personalunterlagen mit dieser Rechtsbeugung abermals verschwinden oder verstümmelt werden, eben, wie weiland durch den (wahrscheinlich erpressbaren - siehe “Dossier Ehrend - Judenzentralratsgeneralsekretär Kramer und dessen Helfer auf Anordnung dieses Herrn Intimfeindes). 

Sofort zog das Verwaltungsgericht Magdeburg nach und Verwarf seinerseits auch den Prozesskostenhilfeantrag der Landesreformjudengemeinschaft routinehaft. Es wies es den Antrag auf sofortige Ausbezahlung eines kleinen Teils der Landesmittel kostenpflichtig zurück.

Mit der einzigen Begründung:

Die von Mindestrente oder Sozial-Notstands-Hilfe lebenden Mitglieder der Landesreformjudengemeinschaft würden über so reichliche finanzielle Mittel verfügen, dass sie die Prozesse um ihre Landesmittel, die ohnedies für die Landesreformjudengemeinschaft verloren gehen, die an die Millionen Euro kosten, aus eigenen Mitteln selbst finanzieren sollen.

Anwaltskommentar:
Dieses Gericht bezweckt die finanzielle Zerschlagung der Reformjudengemeinschaft.

Besitzen denn Sozialhilfeempfänger Millionenguthaben ???

Waren Naziparolen wirklich zynischer ?

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Zur Sache ein paar bereits bekannte illustrierte Sprüche aus einer gänzlich anderen Welt:

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